Vatertags-Steuerausrechnung für daheim-
gebliebene mit Genehmigung der Baye-
rischen Staatsregierung.
Auch bei relativ hohen Renten und 9.602
Jahreszinsen kann ein Rentnerehepaar von
der Steuer verschont bleiben, dies versuche
ich zu beweisen:
Der Ehemann bezieht zwei verschiedene Renten-
arten, die Ehefrau war ohne Einkommen und er-
hält für die vier erzogenen Kindern nichts, da
die Mindest Anrechnungszeit von 60 Monaten
nicht erreicht wird´, jetzt gelten 36 Monate für 1 Kind.
Rentenbezug ab 1.1.2006, beide sind im Jahre 1941
geboren.
A. Gesetzlich höchstmögliche Rente 2.060 im
Jahr 24.720 Bruttorente(Immer Bemessungs-
grenze) mit 45 Anrechnungsjahren.
B. Privatrente 1.800 mtl., 21.600 im Jahr.
C. 9.602 Zinseinnahmen
12.854,40 steuerpflichtig, 52% aus 24.720
04.104,00 Mit 19% steuerpflichtiger Ertragsanteil
09.602,00 Jahreszinsen beider Eheleute
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26.560,40 zunächst steuerpflichtiges Einkommen ./.
02.434,92 9,85 % für Kr./Pfl.Vers. aus 24.720 A-Rente.
03.693,60 17,10 % dto. aus 21.600 B-Rente
00.102,00 Werbungskosten Rente
00.072,00 Pauschbetrag Sonderausgaben(kann höher sein)
00.320,00 Autohaftpflicht und Unfallversicherung
01.602,00 Zinsfreistellung
03.200.00 Altersentlastung 9.602./. 1602= 8.000 und aus
4.000 40 % Anrechnung= 1600 x 2
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15.135,88 Tatsächlich versteuerndes Einkommen. Null
Steuer, Existenzminimum bis 15328 steuerfrei
O.m.O.
Übrigends, bis 5.069 /10.138 led.vh. sind nachgewiesene
Vorsorgeaufwendungen steuerfrei, wird oft verschwiegen.
MfG.