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Experten-Antwort

Steuerbelastung bei Altersrente und Beamtenversorgung

von kphoffi02.01.2019 | 10:45
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4 Antworten

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Hallo, ich bin Beamter im Ruhestand und erhalte Versorgungsbezüge von der FHH, die um einen erheblichen Betrag Versorgungsausgleich (ca. 950 € mtl.)gesch. Ehefrau reduziert ist. Auf meine Versorgungsbezüge zahle ich Einkommensteuer (Kl.4)in normalem Umfang. Aus dem Jahresbetrag der zusätzlichen Altersrente (ca. 3.600 €, mein Anspruch Versorgungsausgleich gegenüber meiner gesch. Ehefrau) muss ich ca, 2.520 € voll versteuern. Dies entspricht einem Prozentsatz von ca. 30% Einkommensteuer. Ist diese hohe Besteuerung der Altersrente (wird seit Sept. 2013 gewährt) korrekt? Viele Grüße KPH

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo kphoffi,

bei einem Rentenbeginn in 2013 beträgt der Besteuerungsanteil 66 Prozent (Prozentsatz für Rentenfreibetrag = 34). Rentenanpassungen erhöhen das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen. Bei Fragen zur Besteuerung sollten Sie sich an das zuständige Finanzamt, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein wenden.

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3 Antworten

Meine Meinungam 02.01.2019 | 20:00
Die zusätzlichen 2520€ Deiner zusätzliche Rente werden ab Deinem Grenzsteuersatz besteuert. Für die zusätzliche Rente gibt es dann den Differenzsteuersatz. Damit erhöht sich Dein persönlicher Steuersatz um etwas. Google mal persönlicher Steuersatz, Grenzsteuersatz, Differenzsteuersatz. Ist besser so. Sonst ist hier nur Mecker und Besserwissen.
W*lfgangam 02.01.2019 | 20:36
Hallo kphoffi, letztendlich haben Sie durch den Versorgungsausgleich sogar einen steuerlichen Vorteil, 'meine' ich. Ihre volle Versorgung wäre zu 100 % steuerpflichtiges Einkommen (dieses ist nun um 950 EUR mtl. reduziert). Die real zu versteuernde Rente (Abzug Freibetrag 30 % aus 2013) kommt zwar ontop, erreicht aber nicht die frühere zu versteuernde Versorgungsleistung. Daneben haben Sie wohl noch den kleinen Bonus eines Beitragszuschuss zur Rente zu Ihrer PKV, den Ihnen ihre Versorgungsstelle nicht als Rente in Abzug bringen kann. Da bleibt dann noch 'nen 20er extra im Monat übrig. Gruß w. PS: Qualifizierte Auskünfte zur steuerlichen Fragen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein, Fachanwalt für Finanzrecht ...oder unverbindlich im nächsten Steuer-Forum.
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