Ich habe folgende Frage: meine volle Erwerbsminderungsrente wird um 150 Euro gekürzt pro Monat welcher Betrag wird auf der Steuer Bescheinigung ausgewiesen: der gekürzte Betrag? Der netto Betrag oder der Bruttorentenbetrag Danke und viele Grüße
150 Euro.
Hallo Herbert E.
Ihre Information ist zunächst ein bisschen 'mager' - Sie geben nicht den Grund für die Rentenkürzung an ...der normale Abschlag? ...Pfändung? ...Verrechnung mit Überzahlung?
Die Rentenbezugsbescheinigung der DRV für das Finanzamt dürfte den (vollen) Bruttorentenbetrag enthalten. Hier anfordern:
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
und Sie wissen Bescheid.
Gruß
w.
Hallo Herbert E.,
beruht die Kürzung auf den Regelungen zum Hinzuverdienst, ist das Jahresbrutto der Rente nach Kürzung maßgebend. Auch bei der Berechnung des jährlichen Anpassungsbetrages (also des Betrages, der durch die jährliche Rentenanpassung voll steuerpflichtig wird), wird die Kürzung von Renten durch Anrechnungs- und Ruhensvorschriften beachtet:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/04_in_der_rente/01_rentenbesteuerung/00_01_rentenbesteuerung_wie_besteuert_wird_node.html