Ist die Steuererklärung für Rentner auch dann Pflicht, wenn sicher ist, daß keine Steuer anfällt? Im letzten Jahr habe ich Steuererklärung gemacht und lag bei gleichen Einnahmen weit unter Steuerpflicht. (gesetzl. Rente 12 000 Euro Brutto, betriebl. Altersvorsorge 3 000 Euro Brutto, Einnahmen aus Nachhilfeunterricht 750 Euro, sonst nichts)
soviel ich weiß, ist eine Steuererklärung für Rentner immer Pflicht ist, wenn außer der gesetzlichen Rente andere Einnahmen vorhanden sind
In ihrem Fall müssen Sie keine Steuerklärung abgeben.
Verpflichtet dazu ist man nur, wenn das zu versteuernde Einkommen den Steuerfreibetrag von 7664 € bei Ledigen und 15328 € bei Verheirateten übersteigt !
siehe auch :
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibetrag
Erst wenn das zu versteuernde Einkommen die Beträge 7664/15328 led.vh.
übersteigt ( demnächst 8.004/ 16.008) ist es Pflicht.
Wie kommt es zu diesen Summen :
Steuerpflichtiger Teil der Rente
Höhe der Betriebsrente laut Steuerkarte
Nebeneinnahmen Nachhilfeunterricht
minus:
10,15% % ( 1.1.09) Kranken/Pflegeversicherung aus ges.Bruttorente
17,45% dto. Brutto-Betriebsrente
36/72 Pauschbetrag Sonderausgaben
Individuell können noch andere Beträge hinzukommen.
Auch bei der Betriebsrente noch abziehbar der Versorgungsfreibetrag
in unterschiedlicher Höhe.
Bin mir auch sicher, kein Wort im Steuerbescheid, dass für Sie die
Steuererklärung hinfällig ist.
Mit freundlichen Grüßen.
Sie geben als Rentner Nachhilfeunterricht? Das finde ich ganz große Klasse!!!!!!!!!!!
Menschen wie Sie gibt es leider viel zu wenig in unserem Land!
Bleiben Sie gesund!
Gruß
Vielen Dank, besonders für die ausführliche Antwort von Schiko.