4. Riesterrente - Steuerersparnis bei Riester-Rente
Konkrete Steuerauskünfte können wir nicht erteilen, dazu wenden Sie sich bitte bei Rückfragen an Ihren Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein oder ihr zuständiges Finanzamt.
Die allgemeine Systematik stellen wir Ihnen gerne vor.
Die Riesterförderung wurde seitens des Staates eingeführt, um den Menschen - rund 85 Prozent der Bevölkerung sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert - die Möglichkeit zu geben, das künftig sinkende Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung (teilweise) auszugleichen. Der Staat fördert die zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge (Riester) durch Zulagen und Steuererleichterungen. Zu diesem Zweck hat er den sogenannten zusätzlichen Sonderausgabenabzug nach § 10a Einkommenssteuergesetz eingeführt, der in der Folge das zu versteuernde Einkommen in der Jahressteuererklärung mindert. Die Steuerersparnis kommt allerdings nur dann zum Zuge, wenn die Zulagenförderung geringer ausfällt als die zu gewährende Steuerminderung. In einer sogenannten Günstigerprüfung nimmt das Finanzamt in jedem Fall eine entsprechende Berechnung vor, die aus dem Steuerbescheid ersichtlich wird.