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@Steuerexperte Schiko - der echte ;-)

von katharina16.02.2009 | 07:20
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo! Tut mir leid, wenn diese Frage etwas am Thema vorbeigeht, weiß aber, dass ich hier geholfen werde. Spezialfrage für Schiko (für eine Berechnung wäre ich sehr dankbar): Ich bin Azubi und habe im Jahr 2008 ein Brutto-Einkommen (Ausbildungsvergütung) von ca. 9800 € gehabt. Dazu kam eine monatl. Halbwaisenrente von 200 € brutto / 180 € netto. Falle ich durch die Rente in die Steuerpflicht? Das Kindergeld wurde mir wegen dem "hohen" Verdienst entzogen. Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben und ggf. mit einer Steuernachzahlung rechnen? Das wäre extrem besch****, von meiner Ausbildungsvergütung werden natürlich keine Steuern abgezogen. Bin (natürlich) Steuerklasse 1, katholisch, keine Kinder, ledig. Ich danke schon mal im Voraus! Ich wäre Ihnen darüber hinaus sehr dankbar, wenn Sie kurz die Grundsätze der ESt-Pflicht erläutern würden (was das zu versteuernde Einkommen ist, wie ich dahin komme, wann der Freibetrag zieht etc.).

3 Antworten

katharinaam 16.02.2009 | 07:30
Ich weiß nicht, ob das was bringt oder ne Bedeutung hat, aber ich zahle: - monatl. 40 € in eine priv. kapitalbildende Lebensversicherung (davon zahlt 12 € der AG als vermögenswirksame Leistung) - jährlich 150 € in eine Riester-Rente - monatl. ca. 10 € zur VBL Werbungskosten (für den Weg zur Arbeit und so) habe ich keine.
Schiko.am 16.02.2009 | 10:26
Gleich vorne weg, ich bin keine Experte befasse mich aber seit Beginn meiner Banklehre in 1948 mit Steuer, seit 1957 mit Rente, dies ist ein gewisser Fundus. 9.800 Bruttoverdienst minus 2.001Sozialversicherungsbeiträge 0.920 Pauschbetrag Pendlerpauschale 0.036 Pauschbetrag Sonderausgaben 6.843 zunächst steuerpflichtig plus steuerpflichtig für Rente 1.098 50% aus 2400 minus 102 Werbungskosten 7.941 zu versteuerndes Einkommen und 42 Steuer Es galten noch bis 2008 7.664 Existenzmm. als steuerfrei. Dieser Betrag wird in zwei Schritten auf 8.004 ab 1.1.2010 erhöht. Weiter Abzüge können auch noch Autohaftpflicht sein, dies ist individuell verschieden, natürlich auch höhere Pendlerpauschale wenn mehr als 14 Kilometer einfache Fahrt anfällt. Weitere Sonderheiten führen hier zu weit, könnte Ihnen gerne viele Unterlagen zusenden mit diversen Berechnungsbeispielen ( E- Mail). Natürlich auch an eine Adresse in Ihrer Stadt ( Kirche, Verein etc.) um die Anonymität zu wahren, wenn Ihnen dies was nützt, wäre nicht das Erste mal. Ich würde mich an Ihrer Stelle keine Sorgen machen, denken Sie doch an Zum- winkl. Sehe soeben erst 150 Riester,dies bringt aber nichts, da die Zulage von 154 be- reits den Steuervorteil über- steigt. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 16.02.2009 | 14:27
Die Aussage stammt natürlich wieder von meinem Falschmünzer. Mit freundlichen Grüßen;
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