Folglich sind hiervon 50%
Euro 7289,29 steuerfreier Betrag, der le-
benslänglich gilt festgeschrieben.
Dies berücksichtigt ergibt zunächst Euro
7.289,21 steuerpflichtiger Betrag"
Ups. da ist aber ein Rechen/Schreibfehler. Steuerfreier und steuerpflichtiger Betrag kann doch nicht genau gleich sein .
Manchmal sind 50% die Hälfte vom Ganzen.
Zwei Hälften vom Ganzen können sogar gleich sein.
Bei Mir werden Sie geholfen. ; )))))
Entschuldigung, natürlich sind es als Ausgangspunkt 8411 steuerpflichtiger Betrag. Sie genaue Beschwichtigung an
anderer Stelle.
MfG.