Moin zusammen!
Noch ist es nicht so weit - aber man darf ja mal planen...
Wenn ich 2016 in Rente gehen würde, läge dem Steuerfreibetrag ein Rentenanteil von 28% zugrunde.
Bei Rentenbeginn in 2017 wären das nur noch 26%.
Das ist ja - zusätzlich zum möglichen Gewinn an Lebensqualität - durchaus ein Punkt, den man bei seiner Lebensplanung berücksichtigen sollte.
Nun beschäftige ich mich gerade mit dem Thema "Teilrente" und kann einfach die Antwort auf meine Frage nicht finden:
Wenn ich in 2016 und 2017 zunächst eine Teilrente beziehen würde (bis zum Erreichen des Rentenalters), um noch eine Weile ein Zusatzeinkommen zu erzielen, würde dann der Steuerfreibetrag (der dann ja bis zum bitteren Ende gilt) aus der Teilrente berechnet, oder würde dem die Vollrente zugrunde gelegt? Oder würde das womöglich auf irgendeine Weise gesplittet? Ich meine, wenn ich eine halbe Rente beziehen würde, und dann auch auf ewig nur den halben Steuerfreibetrag hätte, wäre das Ganze ja eine ziemlich dumme Milchmädchenrechnung...