Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Steuerfreibetrag/verheiratet in Übersee lebend

von Roelfle29.07.2018 | 20:44
593 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich werde bald in Rente gehen und möchte dann mit meiner Ehefrau in Thailand leben. Welchen Steuerfreibetrag habe ich auf meine Rente? Meine Frau hat nur kurz in Deutschland gelebt und hat keine Steuernummer. Besten Dank vorab für fundierte Auskünfte.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.07.2018 | 11:56

Hallo Roelfe,

in der Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ finden sie vielfältige Informationen im Zusammenhang mit der Rentenbesteuerung - insbesondere auch eine Tabelle mit den Prozentsätzen zur Ermittlung des Rentenfreibetrags nebst zugehörigen Beispielen sowie besondere Hinweise für den Rentenbezug im Ausland. Die Broschüre können Sie hier herunterladen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=29

Für weitergehende/detailliertere Informationen sollten Sie sich direkt mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen.

8 Antworten

KSCam 29.07.2018 | 21:19
wie wäre es wenn Sie Steuerfragen an Finanzamt oder Steuerberater stellen oder nach den steuerfreibeträgen googeln würden? Die DRV scheint mir nicht der zuständige Ansprechpartner in Steuerfragen zu sein.
Roelfleam 29.07.2018 | 21:30
Weil es meine Rente betrifft. Sehen sie es als eine Rentenfrage,dann geht's wieder.
Marcoam 29.07.2018 | 22:15
Es hat dennoch nichts mit der DRV zu tun. Dennoch gebe ich mal ein paar Hinweise. Wenn Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen und bis auf die deutsche Rente keine Verbindung mehr nach Deutschland haben mit anderen Einkommen wirdw sehr sehr teuer. Sie sind dann nämlich nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig mit Ihrem Welteinkommen und gelten steuerrechtlich als beschränkt Steuerpflichtig. Klingt toll ist aber sch.... So kann weder der Grundfreibetrag, das Ehegattensplitting sowie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Damit unterliegt faktisch der gesamte zu besteuernde Teil der Renteneinkünfte ab dem ersten Euro der beschränkten deutschen Steuerpflicht. Im Erlebnis zahlen Sie also mehr als wenn Sie hier leben würden.
KSCam 29.07.2018 | 22:36
Auch wenn Sie das als Rentenfrage sehen, wird Ihnen kein DRV Mitarbeiter das beantworten. Weil es nämlich trotzdem keine Rentenfrage ist.
Roelfleam 16.08.2018 | 04:16
DANKE an's Expertenteam.
Knutam 16.08.2018 | 12:25
Langsam, Langsam! Es gibt unterschiedliche Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den anderen Ländern. Was hier erwähnt wurde, ist nur eine der möglichen Verfahrensweisen ( bei anderen gibt es vollkommen andere Regelungen ). Ich kann Ihnen nur empfehlen: Klären Sie unbedingt vorab bei kompetenten Stellen, welches Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand besteht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026