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steuerfreier teil der rente

von Grisu12.03.2011 | 09:15
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Hallo, kann mir vielleicht jemand helfen? Beziehe seit 2005 Ew-rente, 2007 und 2008 jeweils nahtlos verlängert und nun auf unbestimmter Dauer. Bei dem Steuerbescheid 2010 wurde nun ein steuerfreier Teil von 40% herangezogen. Ich bin der Auffassung, dass es 50% sein müssen, weil ja der Rentenbeginn in 2005 war, oder irre ich mich da? Ich wäre für eine Auskunft sehr dankbar bzw.einen Tip wo ich dass nachlesen kann. Gruß Grisu

4 Antworten

oma gertrudam 12.03.2011 | 14:10
Sie haben Recht . Steuerfrei müssen 50 % sein. Sofort gegen den Steuerbescheid Widerspruch einlegen. Da hat wohl jemand im Finanzamt nicht aufgepasst. MFG
Sigiam 12.03.2011 | 14:23
Da Ihre EU-Renten seit 2005 nahtlos aufeinander folgten, beträgt der Rentenfreibetrag unverändert die 50% aus dem Jahr 2005. Wichtig für das Finanzamt ist natürlich, daß Sie die Anl. R richtig ausgefüllt haben: Z. 5 Bruttorente 2010, Zeile 6 Rentenanpassungsbetrag: hier muß die Differenz Bruttorente 2010 zu 2005 stehen (also nicht zum Vorjahr, das machen viele falsch). Z. 7: Beginn der Rente = ... 2005 Vielleicht haben Sie hier etwas falsch ausgefüllt, so daß das Finanzamt einen falschen %-Satz ansetzen "mußte"... Erst wenn Ihre EU-Rente in eine Altersrente umgewandelt wird, wird der Rentenfreibetrag neu ermittelt, wobei auch dann die 50% für die Ermittlung des Rentenfreibetrags gelten. Hier ist das Jahr 2005 dann der sog. "fiktive" Rentenbeginn für die Altersrente. Maßgebend ist § 22 EStG Nr. 1 aa) Satz 8 und dann Satz 3. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
Grisuam 12.03.2011 | 17:01
Danke für die Antworten, habe alles richtig über Elster eingetragen die dortige Vorabberechnung ergab auch 50% steuerfreier Teil. Habe dies in den vergangenen Jahren auch immer so getan war immer 50%. Okay habe Widerspruch eingelegt per Fax mit der Begründung dass der steuerfreie Anteil falsch berechnet wurde. Halte euch auf den laufenden. Gruß Grisu
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