Hallo Roland,
es ist richtig, dass sich der Besteuerungsanteil der Rente und der Rentenfreibetrag nach dem erstmaligen Rentenbeginn richtet. Beim Rentenbeginn im Jahr 2017 ist der Besteuerungsanteil 74 % und der Freibetrag 26 % der Bruttorente. Bei einer Änderung der Rentenhöhe, die nicht auf einer Rentenanpassung beruht, wie z. B. dem Wechsel von einer Teilrente zur Vollrente, wird der Freibetrag entsprechend angepasst.
Zur Berechnung des Freibetrags kann die Deutsche Rentenversicherung jedoch keine Auskunft geben. Mit Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.