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Experten-Antwort

steuerfreier Teil der Rente

von Ulrike26.05.2017 | 11:58
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13 Antworten

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Guten Tag, von 1981 bis 2014 bekam ich Erwerbsunfähigkeitsrente (diese hatte immer einen steuerfreien Teil von 50%)!. Seit 2014 ist es nun die reguläre Altersrente. Wird der Rentenfreibetrag bei der Einkommenssteuer nun angepasst, also als neue Rente ab 2014 = 32% Wer kann mir diese Frage beantworten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ulrike,

der steuerfreie Teil Ihrer Rente wurde mit 50 % bestimmt (weil Rentenbeginn vor 2005). Der so festgestellte B e t r a g (Differenz zwischen dem Jahresbetrag Ihrer Erwerbsunfähigkeitsrente und dem der Besteuerung unterliegenden Anteil - § 22 Nr. 1 Satz 4 EStG) wurde festgeschrieben und gilt auch für die unmittelbar anschließende Altersrente weiter. Rentenanpassungen führen nicht zu einer Veränderung dieses steuerfreien Betrages.

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12 Antworten

Schadeam 26.05.2017 | 13:16
Es bleibt bei 50%
Grokoam 26.05.2017 | 14:41
Wenn Du keine Steuererklärung abgibst ist die Rente zu 100% steuerfrei.
Herz1952am 26.05.2017 | 16:58
Groko, jetzt weis ich wer Hoeneß-Nachfolger wird. :-)
Herz1952am 26.05.2017 | 16:56
Hallo Ulrike, Der ursprüngliche Freibetrag in Euro bleibt. Rechnerisch verringert sich der Freibetrag in Prozent, weil die Rentenerhöhungen zu steuerpflichtigen Teil hinzugerechnet werden. Das wird aber bei den künftigen "riesigen" Rentenerhöhungen nicht allzu viel "Steuerschaden" anrichten :-).
W*lfgangam 26.05.2017 | 19:44
...allein die hohe Rentenanpassung 2016 wird wohl rd. 100.000 Rentner _erstmals_ steuerpflichtig werden lassen - wir kennen ja die Hinweise dazu aus dem letzten Jahr, Sie nicht? Nönö, natürlich kein 'Steuerschaden', wenn bereits diese Jahr weitere % Rentenanspassung oben drauf gesattelt werden ...und die potentiellen Steuerschuldner sich weiter/zunächst in Ahnungslosigkeit üben ;-) Ulrike fragt besser zunächst Ihr Finanzamt, was/ob/wann auf Sie zukommen könnte. Gruß w.
Conrad K.am 27.05.2017 | 05:35
Leider weiß der Fiskuss wieviel Rente jeder hat, da die DRV ja entsprechende Informationen weitergibt. Es kann also durchaus sein, daß man plötzlich zur Abgabe einer Steuererklärung per Anschreiben aufgefordert wird.
Konrad Schießlam 27.05.2017 | 10:06
Auch bei Einreichung einer Steuererklärung kann es durchaus sein, dass keine Steuer anfällt, erst wenn das zu versteuernde Einkommen das Existenzminimum übersteigt gilt dies nicht mehr. Lachhaft, soviel Zeit ist nicht für den Sachbearbeiter, eine Steuererklärung zu verlangen wenn nur ein paar Euro über zvE. liegt, Übrigends, die Beträge werden zunächst an die Länder Finanzämter gemeldet, diese entscheiden über die Weiterleitung der Beträge an die örtlichen Finanz- ämter. Dies wurde mir auf Anfrage von verschiedenen zuständigen Stellen schon vor Jahren bestätigt, auch vom früheren Bay.Finanzminister Fahrenschon. jetzt Sparkassen Präsident. MfG.
Peer Steinmannam 27.05.2017 | 21:29
Guten Tag, von 1981 bis 2014 bekam ich Erwerbsunfähigkeitsrente (diese hatte immer einen steuerfreien Teil von 50%)!. Seit 2014 ist es nun die reguläre Altersrente. Wird der Rentenfreibetrag bei der Einkommenssteuer nun angepasst, also als neue Rente ab 2014 = 32% Wer kann mir diese Frage beantworten?
Wenn Du keine Steuererklärung abgibst ist die Rente zu 100% steuerfrei.
Von wegen. Der Schäuble braucht Geld. Die ungeheuren Asylantenströme kosten Milliarden. Und wem kann das am Besten aufbürden? Natürlich den Rentnern, insbesondere den Westrentner. Die wehren sich nicht dagegen. Die sind als Masse gesehen blöde und doof. Also verschickt man die Rentner Aufforderungen zur Abgabe einer Steuererklärunng. Die entsprechenden Informationen, was die Rentner verdienen hat man ja. An die Unternehmen traut man sich nicht heran. Die läßt man lieber ihre Gewinne ins Ausland und Tochtergesellschaften transferieren. So läuft der Haase oder äh der Karnickel im Merkel-Land.
Grokoam 28.05.2017 | 10:34
Wieso Nachfolger? Ich bin der Steuerberater vom Uli.
Fastrentneram 28.05.2017 | 14:12
Danke Peer Steinmann für Ihren absolut unsinnigen, polemischen und damit idiotischen Beitrag, der niemanden hilft , aber glücklicherweise auch niemandem schadet, außer Ihrem eigenen Ansehen!
Bestandsrentnerinam 28.05.2017 | 22:16
Wann kommt meine Streuererklärung, bin Baujahr 1948 und hab Rente von 495 €
Konrad Schießlam 29.05.2017 | 09:04
Spiele ja ungern einen Wahrsager, aus Ihrer Frage ersieht man aber, was Ausführungen zum Thema anrichten. Haben Sie sonst keine steuerpflichtigen Einnahmen kann man wohl behaupten"niemals" Natürlich müssten aber Sie die Steuererklärung einreichen, die kommt nicht zu Ihnen. Maßgebende bei der nachgelagerten Besteuerung ist auch nicht das"Baujahr, Alter" vielmehr das Jahr des Rentenbeginns. MfG.
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