Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Steuerfreier Verdienst bei Regelaltersrente

von Werner20.02.2007 | 17:49
2750 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Meine Frau und Ich sind 66 und 67 Jahre alt haben eine Bruutorente von 1762 Euro möchten beide einen 400 Euro Job annehmen.Ab welchem zuverdienst müssen wir Steuern zahlen bzw eine Einkommensteuer abgeben ? Vielen Dank für Ihre Antworten Werner

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Steuerrechtliche Fragen können in diesem Forum nicht beantwortet werden. Ob eine Steuerpflicht vorliegt oder nicht, richtet sich nach den Gesamteinkünften. Dazu zählen Beispielsweise auch Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen, Kapitalvermögen (Zinsen) und Betriebsrenten. Weiterhin muss geprüft werden, ob sich Aufwendungen steuermindernd auswirken. Wenden Sie sich daher bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder an einen Steuerberater oder Steuerhilfeverein.

5 Antworten

Antoniusam 20.02.2007 | 18:04
Sofern Ihr gemeinsames monatliches Gesamteinkommen(Renten, Arbeitseinkommen, Mieteinnahmen, Kapitaleikünfte etc.) ca. 3150 € nicht übersteigt, brauchen Sie keine Einkommensteuererklärungabzugeben.
Werneram 20.02.2007 | 18:47
Danke Antonius für die schnelle Antwort.Jetzt können wir beruhigt die Arbeit annehmen.
Schiko.am 20.02.2007 | 19:57
Antonius möge verzeihn, wenn ich hier nachhake. Die genannte grenze 3.150 gibt es so nicht, ist sicher ein ungefährer erfahrungswert. Je ein 400 euro geringverdiener job- der arbeitgeber zahlt sozialbeitrag und steuer- wird in ihre steuerberechnung nicht einbezogen Waren sie beide also schon 2005 rentner beträgt der steuerfreie betrag aus 21.144 mit 50% lebenslang €. 10.572 und der steuerpflichtige ebenfalls 10.572 €. Dieser betrag vermindert sich um 10 prozent aus 21.144, somit 2.114 kranken/pflegeversicherung, minus 204 ( je 102 werbungskosten rente) und mindestens 72 paulschale für sonderausgaben auf tatsächlich zu versteuerndes ein- kommen von €. 8.182 jahreseinkommen. Als sogenanntes existenzminimum bleiben nach splitting- tabelle 15.328 steuerfrei, für den ledigen sind dies 7.664. Es dürften also noch zusätzlich 7.146 höheres steuer- pflichtiges einkommen sein, ohne steueranfall. Hätten sie mieteinnahmen oder höhere zinseinnahmen als der freistellungsbetrag sind diese einnahmen be- günstigt , bei entsprechender höhe mit je 1.900 €. altersentlastungsbetrag 40%, begrenzt auf 1.900. Damit keine einwände kommen, auch gleich der hinweis, diese beträge werden ab geburtsjahrgang 1942 zug um zug abgebaut. Hellau!
Antoniusam 20.02.2007 | 22:31
Sie haben natürlich völlig Recht, "Schiko" ! Der von mir genannte Freibetrag gilt lt. Info - Broschüre meines Finanzamts, zum Thema Alterseinkünftegesetz, nur für ein REINES Renteneinkommen, das zu 50 % steuerpflichtig ist. Gut, dass Sie meinen Irrtum so schnell korrigieren konnten ! Ich hoffe, dass "Werner" mir meinen Irrtum ebenfalls verzeiht ! Von einem Fachmann wie Ihnen, lasse ich mich gerne belehren, "Schiko" ! MfG Antonius
Nanu ?am 21.02.2007 | 17:56
Aber die Frage wurde doch schon längst kompetent beantwortet !!!!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026