Meine Großmutter bezieht von der Holz-Berufsgenossenschaft seit dem Tod ihres Ehemanns laut Bescheid von 1977 ("Aus Anlaß des Arbeitsunfalls werden vom Todestage an folgende Leistungen gewährt") eine Witwenrente in Höhe von 2/5 des Jahresarbeitsverdiensts.
Seit letztem Jahr helfe ich ihr beim Erstellen der ESt-Erklärung.
Das FA steht - auch auf meine Nachfrage hin, jedoch ohne Einspruch bisher - auf dem Standpunkt, es handele sich um eine Witwenrente, die steuerpflichtig ist. Diverse Quellen im Internet (u.a. Steuer-Gonze), aber auch ein Kommentar zum EStG behaupten, auch die Zahlungen an Hinterbliebene aus der Unfallversicherung seien gem. § 3 Nr. 1 a) EStG steuerfrei.
Ich suche nun eine Rechtsgrundlage (Gesetz, VO oder BFH-Urteil), die KLAR aussagt, daß Steuerfreiheit nicht nur für unmittelbar Betroffene, sondern auch für die Hinterbliebenen, gegeben ist, weil das Zitieren einer I-Net-Quelle oder eines EStG-Kommentars für ein Widerspruchsverfahren sicherlich nicht ausreichen dürften ;-)
Zum anderen ist die Frage, ob wir in der ESt-Erklärung diese Rente nun überhaupt deklarieren und ggf. Einspruch einlegen sollen oder ob wir sie gar nicht angeben – und ggf. auf die Nachfragen warten sollen.
Außerdem stellt sich die Frage – falls das alles so durchgeht –, ob es einen Rechtsanspruch auf Korrektur der früheren Steuerbescheide gibt, und – falls ja –, wie weit dieser zurückreicht.
Vielen Dank schon im voraus.