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Steuerklasse

von Rosi21.08.2008 | 10:08
1435 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann wird am 01.10.2008 Rentner. Bisher haben wir Steuerkl. Mann V Frau III ge- habt. Mein Jahreseinkommen ist ca. 32.000. Mein Mann hat eine Jahresrente von 7.200. Welche Steuerklasse soll ich als berufstätige wählen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich kann ich Ihnen in diesem Forum keinen Ratschlag dazu erteilen.

(Als betroffener Bürger hätte ich aber die Vermutung, dass es bei der bisherigen Steuerklasse für Sie verbleiben kann.)

Bitte beachten Sie, dass die Lohnsteuerkarte nur Berechnungsmerkmale für die voraussichtlich zu entrichtende Steuer enthält. Erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird die tatsächlich anfallende Steuer festgestellt. Eine Steuerklasse spielt dann keine Rolle mehr.

Da die Rente grundsätzlich steuerpflichtig ist, könnte hier eine Nachforderung entstehen. Die Rentenversicherung darf keine Lohnsteuerkarten entgegennehmen; von der Rente werden in der Folge keine Steuern einbehalten.

Nähere verbindliche Informationen erhalten Sie von den einschlägigen Steuerexperten bei den Finanzämtern, Steuerberatern, Lohnsteuerhilfevereinen und auch manchen Gewerkschaften.

4 Antworten

sonnenscheinam 21.08.2008 | 10:30
Wird wohl das beste sein, wenn Sie StKl. 3 beibehalten, da gehören Sie eigentlich auch hin.
pro-fess-oram 21.08.2008 | 10:48
Dies ist kein Steuerportal, aber sehen Sie hier nach: http://www.morgenweb.de/ratgeber/geld_und_karriere/steuerklassen… oder geben Sie bei Google ein: "Steuerklassenrechner" und Ihnen wird geholfen.
Schiko.am 21.08.2008 | 12:11
Diese frage ist leicht zu beantworten. Behalten sie weiterhin die steuerklasse III, der ehemann benötigt für die rente keine Steuerkarte mehr, diese sollten sie dann zurückgeben ( Stadt) Sie kennen ja sicher den unterschied bei der steuerlichen monatstabelle von steuerklasse III zu Klasse V. Bei 32.000 jahresbrutto ./. 5.000 steuermindernde Beträge ist das zu versteuernde einkommen 27.000 und die jahressteuer 2.344, rechnen sie 03.200 steuerpflichtigen rentenanteil hinzu werden 30.200 steuerpflichtig mit 3.134 gesamtsteuer plus.. Sie müssen eben die differenz von ca. 800 plus.... nachzahlen, umgekehrt wird das niedrigere monatsnetto durch steuerrückerstattung wett gemacht. Mit freundlichen Grüßen.
Maxiam 21.08.2008 | 13:33
Welche Steuerklasse Sie wählen sollen, hängt eigentlich nur davon ab, ob Sie lieber höheren Steuerabzug und Rückerstattung der Differenz nach Steuererklärung wollen oder niedrige Abzüge und dann Steuernachzahlung(wahrscheinlich zumindest, hängt natürlich von Ihren steuerrelevanten Aufwendungen ab). Am Ende zahlen Sie jedenfalls immer das Gleiche. Nach der Aufregung mancher Leute über ihre Steuernachzahlungen sheint das bei "Beratungen" zur Steuerklasse oft vergessen zu werden.
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