Grundsätzlich kann ich Ihnen in diesem Forum keinen Ratschlag dazu erteilen.
(Als betroffener Bürger hätte ich aber die Vermutung, dass es bei der bisherigen Steuerklasse für Sie verbleiben kann.)
Bitte beachten Sie, dass die Lohnsteuerkarte nur Berechnungsmerkmale für die voraussichtlich zu entrichtende Steuer enthält. Erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird die tatsächlich anfallende Steuer festgestellt. Eine Steuerklasse spielt dann keine Rolle mehr.
Da die Rente grundsätzlich steuerpflichtig ist, könnte hier eine Nachforderung entstehen. Die Rentenversicherung darf keine Lohnsteuerkarten entgegennehmen; von der Rente werden in der Folge keine Steuern einbehalten.
Nähere verbindliche Informationen erhalten Sie von den einschlägigen Steuerexperten bei den Finanzämtern, Steuerberatern, Lohnsteuerhilfevereinen und auch manchen Gewerkschaften.