...
kann meine Frau überhaupt nach Steuerklasse 3 wechseln???
...
Hallo Herr Dickmann,
ja, das kann Sie, wenn Sie im Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" die neue Kombination fünf/drei wählen.
Aber Sie müssen damit rechnen, dass das Finanzamt bei hohen Nachzahlungsbeträgen, Sie zu vierteljährlichen Vorauszahlungen verdonnert.
Eigentlich ist es am empfehlenswertesten, wenn ein möglichst geringer Differenzbetrag anfällt. Daher kann man in dem Formular auch die Steuerklasse vier/vier mit Faktor wählen.
Beste Grüße
Nochmals, es gibt für den Rentner keine Lohnbescheinigung mehr-Steuerkarte sowieso nicht -, folglich auch keine Kombination, Factoring
daher auch nicht möglich.
Auch die Meinung, das Finanzamt veranlagt Vorauszahlung ist Illusion, müsste ja im Vorgriff aus-
rechnen wieviel Steuer für die Rente anfällt.
MfG.