Steuerliche Absetzbarkeit der BAV-Beiträge

von
Jürgen

Ich hätte da mal eine Frage:
Inwieweit ist es möglich, Beiträge zur Betrieblichen Altersvorsorge steuerlich zur Anwendung zu bringen?
Wie ich weiss, sind sie aus dem Bruttogehalt zugeflossen und werden bei Fälligkeit voll versteuert.
Gruß Jürgen

Experten-Antwort

Am besten wenden Sie sich mit Ihrer Frage an das für Sie zuständige Finanzamt.

von
Bernhard

Dann waren diese Beiträge bereits vollständig steuerbefreit, und folglich kann da nichts mehr "steuerlich zur Anwendung" gebracht werden.

von
Schäuble, Mißfelder, Raffelhüschen, 50-plus-Münte u. andere Freunde der Rente mit 70

Beim Verweis an das Finanzamt empfiehlt sich immer folgernder Zusatz:

"Auskünfte konnen unter Umständen kostenpflichtig sein"

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,449632,00.html

Schönes Wochenende

Ihr Amadé

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