Ich hätte da mal eine Frage:
Inwieweit ist es möglich, Beiträge zur Betrieblichen Altersvorsorge steuerlich zur Anwendung zu bringen?
Wie ich weiss, sind sie aus dem Bruttogehalt zugeflossen und werden bei Fälligkeit voll versteuert.
Gruß Jürgen
16.02.2007, 12:42
von
Jürgen
16.02.2007, 14:45
Experten-Antwort
16.02.2007, 15:30
von
Bernhard
Dann waren diese Beiträge bereits vollständig steuerbefreit, und folglich kann da nichts mehr "steuerlich zur Anwendung" gebracht werden.
16.02.2007, 15:35
von
Schäuble, Mißfelder, Raffelhüschen, 50-plus-Münte u. andere Freunde der Rente mit 70
Beim Verweis an das Finanzamt empfiehlt sich immer folgernder Zusatz:
"Auskünfte konnen unter Umständen kostenpflichtig sein"
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,449632,00.html
Schönes Wochenende
Ihr Amadé