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Zur Experten-Antwort springenHallo Asmodean,
hinsichtlich Fragen bezüglich der steuerlichen Behandlung bei Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.
Blödsinn im Quadrat.Ergänzend: Der 'klassische' Fall der Entgeltumwandlung mit 100 EUR mtl. führt bei SV-Einkommen unterhalb der BBG im Jahr zum 'Verlust' von 1200 SV-Verdienst = 0,0343 EP weniger = 1 EUR entgangene Brutto-Monatsrente (vor etwaigen Abschlägen und Abzügen KV/PV). Ist das schon 'nicht ganz unerheblich' ;-) Natürlich mindert das im übertragenen Sinne die Rendite der BAV, was irgendwo im Rauschen untergeht ( 0,3 % ?) Gruß w.Gesetzliche Rente sinkt durch Entgeltumwandlung sogar merklich! Da habe ich aber andere Erfahrungen gemacht. Da er für die gezahlten Beiträge in die Versicherung keine Rentenbeiträge bezahlt. Hätte ich das Angebot, dass ich letztes Jahr über meinen damaligen Arbeitgeber bekam (200EUR monatlicher Beitrag, 20 Jahre Laufzeit) angenommen, hätte das meinen gesetzlichen Rentenanspruch um ca. 60 EUR monatlich reduziert ! Dies wurde mir und einigen Kollegen durch den einbestellten Versicherungsvertreter bestätigt, allerdings erst durch mehrmaliges hartnäckiges Nachfragen. Berücksichtigt man dann noch die Versteuerung und die Sozialabgaben auf die Betriebsrente, bleibt am Ende ein dickes Minusgeschäft für den Versicherten!
Gesetzliche Rente sinkt durch Entgeltumwandlung sogar merklich! Da habe ich aber andere Erfahrungen gemacht. Da er für die gezahlten Beiträge in die Versicherung keine Rentenbeiträge bezahlt. Hätte ich das Angebot, dass ich letztes Jahr über meinen damaligen Arbeitgeber bekam (200EUR monatlicher Beitrag, 20 Jahre Laufzeit) angenommen, hätte das meinen gesetzlichen Rentenanspruch um ca. 60 EUR monatlich reduziert ! Dies wurde mir und einigen Kollegen durch den einbestellten Versicherungsvertreter bestätigt, allerdings erst durch mehrmaliges hartnäckiges Nachfragen. Berücksichtigt man dann noch die Versteuerung und die Sozialabgaben auf die Betriebsrente, bleibt am Ende ein dickes Minusgeschäft für den Versicherten!Durch die Bruttoentgeltumwandlung sinkt der gesetzliche Rentenanspruch, und zwar nicht ganz unerheblich.Ergänzend: Der 'klassische' Fall der Entgeltumwandlung mit 100 EUR mtl. führt bei SV-Einkommen unterhalb der BBG im Jahr zum 'Verlust' von 1200 SV-Verdienst = 0,0343 EP weniger = 1 EUR entgangene Brutto-Monatsrente (vor etwaigen Abschlägen und Abzügen KV/PV). Ist das schon 'nicht ganz unerheblich' ;-) Natürlich mindert das im übertragenen Sinne die Rendite der BAV, was irgendwo im Rauschen untergeht ( 0,3 % ?) Gruß w.
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