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Experten-Antwort

Steuerliche Behandlung bei Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge

von Asmodean12.10.2015 | 13:40
1480 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe eine Frage zur Förderung der Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Bei einer Mischfinanzierung ist gem. §3 Nr. 63 EStG bis zu einer Grenze von 4% der Bemessungsgrundlage der Beitrag steuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei, zusätzlich1.800 EUR lohnsteuerfrei. Meine Frage ist nun folgende: Wie ist die Sachlage, wenn zusätzlich bereits versteuertes Einkommen des Arbeitnehmers einbezahlt wird? Ist dann dieser zusätzliche Betrag berechtigt, durch Zulagen gefördert zu werden bzw. als Sonderausgabe abgezogen zu werden? Oder ist dies nur möglich, wenn keine Steuerbefreiung nach §3 Nr. 63 EStG erfolgt ist? Wie ist der o.g. Sachverhalt der Fall, wenn es nur arbeitgeberfinanziert nach §3 Nr. 63 EStG ist und der Arbeitnehmerbeitrag aus dem versteuerten Netto erfolgt? Ist dies identisch? Wie sieht es mit Anlageerträgen, die die Pensionskasse erwirtschaftet, aus? Wie werden diese steuerlich beim Arbeitnehmer behandelt? Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.10.2015 | 14:26

Hallo Asmodean,

hinsichtlich Fragen bezüglich der steuerlichen Behandlung bei Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.

7 Antworten

Franz R. am 13.10.2015 | 18:57
Ich würde mir mal überhaupt überlegen, ob ich nicht die Hände ganz weg von der betrieblichen Altersvorsorge mit dieser Bruttentgeltumwandlung lasse. Sicherlich, wenn sie dir der Arbeitgeber mehr oder weniger voll finanziert, würde ich diese auch nehmen. Auch für privat Krankenversicherte lohnt sich eine genau Rechnung der Vor- und Nachteile. Aber für alle andere Fälle, sprich Arbeitgeber zahlt keinen oder nur einen geringen Zuschuß, ist die betriebliche Altersvorsorge ein reines Verlustgeschäft. Warum? - Durch die Bruttoentgeltumwandlung sinkt der gesetzliche Rentenanspruch, und zwar nicht ganz unerheblich. - Es sinkt auch der Anspruch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld und Erwerbsunfähigkeitsrente - Die Rente später ist voll steuerpflichtig und es werden die VOLLEN Krankenversicherungsbeiträge fällig. Also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. - Die geringe Garantieverzinsung kombiniert mit Vertriebsprovisionen, Kosten und Gebühren lässt die Vermutung zu, dass hier keine Rendite zu erwarten ist. Überdies - wer ab und zu den Arbeitgeber wechselt oder wechseln muß, wird wie viele andere Arbeitnehmer die Erfahrung machen, daß es mit der Übertragbarkeit dieser Verträge nicht weit her ist. Oft müssen dann neue Verträge abgeschlossen werden mit der Folge der nochmaligen Zahlung von Abschluß- und Verwaltungskosten. Das schmälert die Rendite nicht unerheblich.
Asmodeanam 13.10.2015 | 19:05
Vielen Dank für die Antwort! Es werden die Arbeitgeberteile der Sozialversicherung ebenfalls bei Auszahlung belastet? Das ist mir neu, wo ist denn das geregelt? Die Ansprüche sinken durch den Wegfall der nicht gezahlten Sozialbeiträge, oder?
W*lfgangam 13.10.2015 | 20:09
Zitat von Franz R. anzeigen
Ergänzend: Der 'klassische' Fall der Entgeltumwandlung mit 100 EUR mtl. führt bei SV-Einkommen unterhalb der BBG im Jahr zum 'Verlust' von 1200 SV-Verdienst = 0,0343 EP weniger = 1 EUR entgangene Brutto-Monatsrente (vor etwaigen Abschlägen und Abzügen KV/PV). Ist das schon 'nicht ganz unerheblich' ;-) Natürlich mindert das im übertragenen Sinne die Rendite der BAV, was irgendwo im Rauschen untergeht ( 0,3 % ?) Gruß w.
Grokoam 14.10.2015 | 13:19
Zitat von Arthur A. anzeigen
Ergänzend: Der 'klassische' Fall der Entgeltumwandlung mit 100 EUR mtl. führt bei SV-Einkommen unterhalb der BBG im Jahr zum 'Verlust' von 1200 SV-Verdienst = 0,0343 EP weniger = 1 EUR entgangene Brutto-Monatsrente (vor etwaigen Abschlägen und Abzügen KV/PV). Ist das schon 'nicht ganz unerheblich' ;-) Natürlich mindert das im übertragenen Sinne die Rendite der BAV, was irgendwo im Rauschen untergeht ( 0,3 % ?) Gruß w.
Gesetzliche Rente sinkt durch Entgeltumwandlung sogar merklich! Da habe ich aber andere Erfahrungen gemacht. Da er für die gezahlten Beiträge in die Versicherung keine Rentenbeiträge bezahlt. Hätte ich das Angebot, dass ich letztes Jahr über meinen damaligen Arbeitgeber bekam (200EUR monatlicher Beitrag, 20 Jahre Laufzeit) angenommen, hätte das meinen gesetzlichen Rentenanspruch um ca. 60 EUR monatlich reduziert ! Dies wurde mir und einigen Kollegen durch den einbestellten Versicherungsvertreter bestätigt, allerdings erst durch mehrmaliges hartnäckiges Nachfragen. Berücksichtigt man dann noch die Versteuerung und die Sozialabgaben auf die Betriebsrente, bleibt am Ende ein dickes Minusgeschäft für den Versicherten!
Blödsinn im Quadrat.
Arthur A. am 14.10.2015 | 12:15
Zitat von W*lfgang anzeigen
Durch die Bruttoentgeltumwandlung sinkt der gesetzliche Rentenanspruch, und zwar nicht ganz unerheblich.
Ergänzend: Der 'klassische' Fall der Entgeltumwandlung mit 100 EUR mtl. führt bei SV-Einkommen unterhalb der BBG im Jahr zum 'Verlust' von 1200 SV-Verdienst = 0,0343 EP weniger = 1 EUR entgangene Brutto-Monatsrente (vor etwaigen Abschlägen und Abzügen KV/PV). Ist das schon 'nicht ganz unerheblich' ;-) Natürlich mindert das im übertragenen Sinne die Rendite der BAV, was irgendwo im Rauschen untergeht ( 0,3 % ?) Gruß w.
Gesetzliche Rente sinkt durch Entgeltumwandlung sogar merklich! Da habe ich aber andere Erfahrungen gemacht. Da er für die gezahlten Beiträge in die Versicherung keine Rentenbeiträge bezahlt. Hätte ich das Angebot, dass ich letztes Jahr über meinen damaligen Arbeitgeber bekam (200EUR monatlicher Beitrag, 20 Jahre Laufzeit) angenommen, hätte das meinen gesetzlichen Rentenanspruch um ca. 60 EUR monatlich reduziert ! Dies wurde mir und einigen Kollegen durch den einbestellten Versicherungsvertreter bestätigt, allerdings erst durch mehrmaliges hartnäckiges Nachfragen. Berücksichtigt man dann noch die Versteuerung und die Sozialabgaben auf die Betriebsrente, bleibt am Ende ein dickes Minusgeschäft für den Versicherten!
Katrin Sch. am 14.10.2015 | 16:18
Da mich das Thema interessiert, habe ich recherciert und auf den Internetseiten des "Versicherungsbote -Informationen für Versicherungsmakler" bei den Kommentaren des Artikels "BdV warnt bei betrieblicher Altersvorsorge vor legalem Betrug" vom 10.06.2015 folgendes Rechenbeispiel für die Rendite eines Betriebsrentenvertrages gefunden, das zu lesen ich dem interessierten Leser anheim stelle. Der Kommentator möge mir die Auszugsweise Entnahme verzeichen - http://www.versicherungsbote.de/id/4820403/BdV-betriebliche-Alte… "Ich habe vor kurzem eine Gehaltsumwandlung einer Kundin analysiert, die diese bei der R+V (von der Bank vermittelt!) abgeschlossen hatte. Ergebnis (alle Werte berechnet nach den Angaben des Produktinformationsblatts und der Angebotsrechnung): garantierte Rendite des Vertrags: 0,58%, Rendite incl. nicht garantierter Überschüsse: 2,06%. Berücksichtigt man die nach aktuellem Stand zu bezahlenden Krankenkassenbeiträge so kommt man auf folgende Zahlen: garantierte Rendite: -0,2%, Rendite incl. Überschüsse: 1,33%. Zusätzlich zum Krankenkassenbeitrag muss man aber auch den Rentenverlust (bei einem Monatsbeitrag von 100€ sind das immerhin monatlich ca. 41€ monatlich weniger!) berücksichtigen. Die garantierte Rendite beträgt dann -1,8%, einschließlich der Überschüsse beträgt diese dann 0,36%. Selbst wenn man den Nettoaufwand aus Arbeitnehmersicht sieht (Bruttoeinkommen der Kundin: ca. 2100€ monatlich), kommt man auf eine Rendite von garantiert 1,14% und mit Überschüssen auf 3,03%. Und das nur, wenn in 42 Jahren keine Unterbrechung ist, wenn kein Arbeitgeberwechsel zu einem Arbeitgeber mit einem anderen BAV-Modell oder einem Rahmenvertrag passiert, wenn keine Kindererziehungszeiten drin sind (es handelte sich um eine Altenpflegerin) und wenn keine Arbeitslosigkeit oder Krankheit eintritt. Wenn, wenn wenn.... Für so einen Mist spart dann der Arbeitgeber ca. 240€ jährliche Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung - Tolle Sozialpolitik. Warum geht man nicht den einfachen Weg und stärkt die gesetzliche Rentenversicherung? Weil damit keiner ein Geld verdient!" In diesem Rechenbeispiel sind es also 41 Euro monatliche gesetzliche Altersrente weniger!
W*lfgangam 14.10.2015 | 21:16
Zitat von Arthur A. anzeigen
Hallo Arthur A., ich will der Entgeltumwandlung ganz gewiss nicht den Mund reden, aber: - Minus bei der Rente ist klar - kommt ein höherer Betrag bei der BAV raus, wohl deutlich - spart der AN bis dahin SV-Beiträge und Steuern? UND parkt er die Ersparnisse oder verjuxt er es? Zur Rendite will/kann ich mich nicht äußern, dürfte wie im vorangegangenen Beitrag einfach lau sein. Mein allgemeiner Tipp daher: wer heute gar nichts zurücklegt, alles verbrät, kann später auch nicht auf zusätzliche 100/200/300 EUR mtl. bauen. Wenn er in ein freiwilliges Zwangssystem investiert, kommt was bei rüber - wenn er es brauchen täte, was übrig ist, und dauerhaft dabei bleibt. 100 EUR jeden Monat unters Kopfkissen ...das plündern Sie irgendwann vor Altersgrenze komplett! Wir kennen doch noch das 'Gejammer' von früher "hätte ich meine Rentenbeiträge privat angelegt, wäre ich jetzt doppelt so gut versorgt" – bestimmt ;-) ...jetzt besteht die Chance zur freiwilligen Anlage für die Zukunft, und plötzlich wird wieder gejammert ;-) Gruß w. PS: ja ich hätte es auch besser gefunden, die Optionen zur privaten Vorsorge auf die DRV zu übertragen ...der Maschmeyersche Lobbyismus hat wohl verlockender argumentiert, nur für wen ;-)
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