Hallo,
ich bin kein Experte, daher nur unter Vorbehalt folgende Hinweise, weil bisher hier keiner geantwortet hat:
Bei der betrieblichen Altersvorsorge muß die spätere Rente voll nachgelagert versteuert werden, d.h. 100% der Rente ist steuerpflichtig zum dann geltenden persönlichen Einkommensteuersatz. Besonderer Nachteil: auf jede Art von Betriebsrente müssen gesetzlich Versicherte den vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen (also ohne den halben Zuschuß wie zu Arbeitnehmerzeiten). Falls die zurzeit nochmal verlängerte Beitragsbefreiung in der Ansparphase später mal wegfallen sollte, würde das den "dreifachen" KV-/PV-Beitrag bedeuten: einmal sofort und nochmal doppelt bei der Auszahlung.
Die Riesterrente muß ebenfalls voll nachgelagert versteuert werden, darauf werden aber nach derzeitiger Gesetzeslage keine Sozialabgaben fällig (Ausnahme: Riester über betriebl. AV, s.o.). Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Riester-Rente
Bei der Rüruprente ist bei der Einzahlung nur ein bestimmter Prozentsatz steuerbegünstigt (analog der gesetzlichen Rentenversicherung). Dabei gelten noch Höchstgrenzen. Bei der Auszahlung ist ebenfalls nur ein bestimmter Prozentsatz steuerfrei. Aber Achtung: die Werte korrespondieren nicht, so sind z.B. 2007 nur 64% der Einzahlung steuerbegünstigt, im Jahr 2030 (als Beispiel) müssen aber 90% der Auszahlung versteuert werden. Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCrup-Rente
Bei jeder privaten Altersvorsorge ohne staatliche Förderung erfolgt die Ansparung aus bereits versteuertem und verbeitragtem Einkommen. Auf die Auszahlung müssen keine KV-/PV-Beiträge bezahlt werden (sofern man in der Krankenversicherung der Rentner ist, im Alter freiwillig gesetzlich Versicherte müssen dagegen auf alle Einkommen, auch Zinseinkommen, KV-/PV-Beiträge zahlen). Die Versteuerung der privaten Altersvorsorge hängt von der Art der Vorsorge ab. Bei normalen Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden, Wertsteigerungen von Aktien/Aktienfonds) müssen ab 2009 25% Abgeltungssteuer bezahlt werden (plus Solidaritätzuschlag und Kirchensteuer). Jedenfalls müssen dann nur die Erträge noch versteuert werden, die Beiträge erfolgtem ja aus bereits versteuertem Einkommen. Bei Altersvorsorge über Versicherungsprodukte gibt es wieder andere Regeln (bei Rentenversicherungen z.B. Versteuerung des Ertragsanteils).
Übrigens: es ist nicht notwendig, für die Altersvorsorge eine "Versicherung" abzuschließen. Altersvorsorge bedeutet in erster Linie Vermögensaufbau. Dafür braucht man nicht unbedingt staatlich geförderte Produkte.
Gruß,
Maria L.