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Steuerliche Behanlung: bAV, Riester, Privat

von Optical30.11.2007 | 21:50
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tagn, ich stehe nun vor der Frage, ob ich die betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung), Riester-Rente oder private Versicherung ohne staatliche Förderung abschließe. Können Sie mir sagen, wie die steuerliche Behandlung im Rentenbezug bei den drei Varianten ist? Welche Steuern und Sozialabgaben muss ich bei den drei Varianten im Rentenbezug bezahlen? In der Hoffnung, dass Sie mir weiterhelfen können, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Besten Dank!

3 Antworten

Maria L.am 03.12.2007 | 11:04
Hallo, ich bin kein Experte, daher nur unter Vorbehalt folgende Hinweise, weil bisher hier keiner geantwortet hat: Bei der betrieblichen Altersvorsorge muß die spätere Rente voll nachgelagert versteuert werden, d.h. 100% der Rente ist steuerpflichtig zum dann geltenden persönlichen Einkommensteuersatz. Besonderer Nachteil: auf jede Art von Betriebsrente müssen gesetzlich Versicherte den vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen (also ohne den halben Zuschuß wie zu Arbeitnehmerzeiten). Falls die zurzeit nochmal verlängerte Beitragsbefreiung in der Ansparphase später mal wegfallen sollte, würde das den "dreifachen" KV-/PV-Beitrag bedeuten: einmal sofort und nochmal doppelt bei der Auszahlung. Die Riesterrente muß ebenfalls voll nachgelagert versteuert werden, darauf werden aber nach derzeitiger Gesetzeslage keine Sozialabgaben fällig (Ausnahme: Riester über betriebl. AV, s.o.). Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Riester-Rente Bei der Rüruprente ist bei der Einzahlung nur ein bestimmter Prozentsatz steuerbegünstigt (analog der gesetzlichen Rentenversicherung). Dabei gelten noch Höchstgrenzen. Bei der Auszahlung ist ebenfalls nur ein bestimmter Prozentsatz steuerfrei. Aber Achtung: die Werte korrespondieren nicht, so sind z.B. 2007 nur 64% der Einzahlung steuerbegünstigt, im Jahr 2030 (als Beispiel) müssen aber 90% der Auszahlung versteuert werden. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCrup-Rente Bei jeder privaten Altersvorsorge ohne staatliche Förderung erfolgt die Ansparung aus bereits versteuertem und verbeitragtem Einkommen. Auf die Auszahlung müssen keine KV-/PV-Beiträge bezahlt werden (sofern man in der Krankenversicherung der Rentner ist, im Alter freiwillig gesetzlich Versicherte müssen dagegen auf alle Einkommen, auch Zinseinkommen, KV-/PV-Beiträge zahlen). Die Versteuerung der privaten Altersvorsorge hängt von der Art der Vorsorge ab. Bei normalen Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden, Wertsteigerungen von Aktien/Aktienfonds) müssen ab 2009 25% Abgeltungssteuer bezahlt werden (plus Solidaritätzuschlag und Kirchensteuer). Jedenfalls müssen dann nur die Erträge noch versteuert werden, die Beiträge erfolgtem ja aus bereits versteuertem Einkommen. Bei Altersvorsorge über Versicherungsprodukte gibt es wieder andere Regeln (bei Rentenversicherungen z.B. Versteuerung des Ertragsanteils). Übrigens: es ist nicht notwendig, für die Altersvorsorge eine "Versicherung" abzuschließen. Altersvorsorge bedeutet in erster Linie Vermögensaufbau. Dafür braucht man nicht unbedingt staatlich geförderte Produkte. Gruß, Maria L.
Opticalam 03.12.2007 | 14:08
Vielen Dank für die Antworten. Mein Arbeitgeber bietet eine RiesterRente als bAV an. Allerdings sind hier die Beiträge vom Nettogehalt zu bezahlen. Demnach fallen - obwohl der Arbeitgeber die Beiträge aus dem Nettoentgelt überweist - nach heutiger Rechtslage keine Beiträge für KV/PV im Rentenbezug an. Habe ich dies so richtig verstanden? Besten Dank für eine Antwort.
Opticalam 04.12.2007 | 18:44
Vielen Dank für Ihre Antwort. Es ist aber nicht gerecht, wenn Beiträge aus dem Nettoentgelt bezahlt werden und trotzdem im Rentenbezug Beiträge abzuführen sind. Ich hätte mich für dieses Produkt entschieden -> http://www.zkdbg.de/portal/page/portal/bvk/zkdbg/index.html Wenn es jedoch tatsächlich so ist, dass Beiträge abzuführen sind, dann wähle ich doch lieber eine Riester-Rentenversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft.
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