Hallo. Hier zunächst die Fakten. Geboren 12/1946 ATZ-Vertrag 11/2003 ATZ-Blockzeit 12/2004-12/2006 ATZ-arbeitsfrei 12/2006-12-2008 Rentenstart nach Altersteilzeit: 1.1.2009 - BVA- + Betriebsrente
Für das Finanzamt gelten Betriebsrenten als Versorgungsbezüge (Steuerbescheinigung Punkt 8.), meiner Ansicht nach also für das ganze Jahr. Arbeitgeber 'sagt' aber, Versorgungsbezüge gibt es erst ab dem 63. Lebensjahr und bescheinigt NUR für den Monat 12 (da wurde ich 63) den Versorgungsbezug. Das hat steuerlich sehr negative Auswirkungen. Ist das richtig? Mit freundlichen Grüßen joe
05.01.2011, 22:12
von
Falsches Forum
Wie man an Eingangstext eigentlich relativ eindeutig erkennen kann, handelt es sich hier um ein Rentenforum. Ihre Frage hat ausschliesslich steuerrechtlichen Charakter und betrifft ausschliesslich Steuern.
In Deutschland ist das sogenannte Finanzamt für Steuerangelegenheiten zuständig, nicht die Rentenversicherung.
Es gibt auch sogenannte Steuerberater, die sich berufsmäßig mit Steuern beschäftigen.
05.01.2011, 22:54
von
kopfschüttel
Nur weil "Falsches Forum" mal wieder keine passende Antwort parat hat und wieder mal etwas polemisch vom "sogenannten Finanzamt" spricht, halte ich diese Anfrage doch in einem Rentenforum für richtig platziert, denn eine Antwort darauf dürfte von allgemeinem Interesse sein.
06.01.2011, 07:18
Experten-Antwort
Nach §19 EStG gelten Bezüge wegen Erreichens einer Altersgrenze erst dann als Versorgungsbezüge, wenn der Steuerpflichtige das 63. Lebensjahr oder, wenn er schwerbehindert ist, das 60. Lebensjahr vollendet hat.