Guten Tag,
seit dem Tod meiner Ehefrau im Jahr 2015 erhalte ich die große Witwerrente von der Deutschen Rentenversicherung. Vorher hat meine Frau von 2003 bis zu ihrem Tod eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten.
In der nun erhaltenen Rentenbezugsbescheinigung für das Finanzamt ist als Rentenbeginn das Jahr 2015 angegeben.
In einer Broschüre der Rentenversicherung habe ich jedoch gelesen, das es sich bei einer Witwenrente um eine Folgerente handelt. Dabei sei nicht das Jahr des Todes, sondern das Jahr des ersten Rentenbezug des Verstorbenen für die Berechnung der Steuer relevant. Der genaue Wortlaut in der Broschüre lautet. " Das Jahr des Rentenbeginn und die Besteuerung von Hinterbliebenenrenten, die einer Versichertenrente folgen, hängt nicht vom Jahr des Todes sondern vom Rentenbeginn der Versichertenrente des Verstorbenen ab. "
Deshalb meine Frage. Müsste der Rentenbeginn meiner Witwerrente nicht das Jahr sein in dem meine verstorbene Frau zum ersten mal ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung bezogen hat ? In diesen Fall also 2003 statt 2015 ?
Vielen Dank !
MFG
Norbert