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Steuern

von bayer19.12.2014 | 10:55
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11 Antworten

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An Schiko, Ich bin Rentner und habe eine Rente in Höhe von 2133,76 Euro. Steuerklasse 3, keine sonstigen Einkünfte. Wie viel Steuern muß Ich zahlen. Rentner ab 11.2014.

11 Antworten

Wertfreiam 19.12.2014 | 11:18
Fragen Sie Ihren Steuerberater.
Berateram 19.12.2014 | 11:43
@wertfrei ....das ist unser Schiko ( Konrad Schießel ) doch :-)
Wertfreiam 19.12.2014 | 11:49
Mit den wenigen Angaben kann der auch nichts anfangen. Z. B. ist Betriebsren te enthalten, hat der Ehepartner Einkommen usw. Daher klarer Fall für den Steuerberater.
senf-dazuam 19.12.2014 | 11:51
erste Anhaltspunkte kann http://www.n-heydorn.de/rentenbesteuerung.html liefern, aber wie immer gilt "Das hier ist für Steuerfragen das falsche Forum, auch wenn es sich um die Besteuerung der Rente handelt!"
Schießl Konradam 19.12.2014 | 13:09
Nachdem die Frage an mich gerichtet war, will ich versuchen eine Antwort zu geben, bin na- türlich kein Steuerberater. Die Antwort betrifft natürlich nur die Rente, wei- tere Einkünfte, evtl. auch die der Ehefrau, wurden ja nicht genannt. Bei 2133,76 Monatsrente ergeben sich x 12 25.605,12 Jahresrente hiervon sind 68% steuerpflichtig ( 25605 mgeribnal 68) 17411 und lebenslang 8194 steuerfrei. Als steuerfreies Existenzminimum gelten der- zeit 8354/16708 led.vh. Diese Beträge werden ab 2015 gering an- gehoben.Diese Beträge erhöhen sich noch durch Abzugsbeträge wie Kr/Pfl., etc. 17411 zunächst steuerpflichtig, minus 02625 10,25% aus 25605 00072 Pauschbetrag Sonderausgaben 00102 Werbungskosten Rente --------- 14612 zu verst.Einkommen es könnte also 02096 noch höheres Einkommensteuerfrei hinzu kommen. -------- 16708 steuerfreies Existenzm. MfG.
Berateram 19.12.2014 | 13:48
@Wertfrei ich hab's doch gesagt :-) :-) :-)
bayeram 20.12.2014 | 08:11
Vielen Dank Herr Schiko ;-)
bayeram 20.12.2014 | 08:09
Kannst Du lesen?
Kotgraupenspasmusiam 21.12.2014 | 19:16
Hier habe ich erhebliche Zweifel. Sie müssen 90 % Steuern zahlen. Ab 2015 gibt des die Steuerklasse R mit Stufe 6 für Rentner. Damit "Mutti" auch schön die "Mütterrente" finanzieren kann.
Schießl Konradam 21.12.2014 | 21:25
Ihr Name verrät alles. Neunzig Prozent Steuer wären vom Verfassungsgericht nicht geduldet. Die Steuerklasse VI gibt es jetzt schon,bei zwei Einkommensarten, da zweimal die Gleiche Steuerklasse an die gleiche Person nicht ver- geben werden darf. Bei der Steuererklärung wird nur mehr nach Grund und Splittingtabelle abgerechnet. Frau Merkel hat keine Kinder, verdient des- halb den Titel Mutti nicht. MfG.
Uli Hoeneßam 22.12.2014 | 11:12
Goo sei Dank! Dieser Schießel Konrad weis doch nicht alles. Natürlich hat "Mutti" Kinder. Und diese Kinder dürfen "Mutti" auch Mutti nennen.Kauder ist das Oberkind in der Kinderriege von "Mutti".
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