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Steuern auf Berufsunfähigkeitsversicherung

von Heiko19.05.2008 | 11:23
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10 Antworten

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Hallo, wieviel Steuern (ungefähr!) müsste man bei einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente einer privaten Verischerung zahlen. Rentenhöhe 2000€, Leistungsdauer noch 28 Jahre. danke!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

wegen der steuerlichen Fragen sollten Sie sich ans Finanzamt oder an einen Steuerberater wenden.

Weder aus einer privaten noch aus der gesetzlichen BU Rente fallen Beiträge zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung an.

Ob das die Krankenkasse interessiert, erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

9 Antworten

Schiko.,am 19.05.2008 | 15:07
Die versteuerung erfolgt hier nach ertragsanteil Bei einer laufzeit von 28 jahren werden 29% steuer- pflichtig Bei 2.000 mtl aus 24.000 sind es 6.960 steuerpflichtiger anteil. MfG.
Heikoam 19.05.2008 | 15:26
Danke erstmal. Ich kenne mich steuerlichen Dingen überhaupt nicht aus. Wenn man Steuerklasse 1 und keine weiteren Einkünfte zu Grunde legt, wie hoch wäre die Steuerbelastung? Und fallen für eine BU Rente sozialversicherungsabgaben,Arbeitslosenversicherung usw. an? Vielen dank!
Heikeam 19.05.2008 | 17:00
Vielen dank. Zu steuerlichen Frage wäre ich über eine grobe Einschätzung trotzdem dankbar!
Maria L.am 19.05.2008 | 17:13
Hallo, der steuerfreie Grundfreibetrag beträgt 7664 Euro. Wenn kein weiteres Einkommen außer der BU-Rente bezogen wird, läge die Steuer damit bei 0 Euro. Das ist doch mal eine gute Nachricht ;-). Bei einer über den Betrieb abgeschlossenen BU würden allerdings KV-/PV-Beiträge anfallen. Aber das ist ein anderes Thema... Gruß, Maria L.
Heikoam 19.05.2008 | 18:25
Nur damit ich es richtig verstanden haben. BU Rente (2000) wird nur mit Ertragsteil (29%) versteuert, In etwa 7000€. Und die fallen ebenfalls weg da Freibetrag in Höhe von 7000€? Also keine Steuern zu zahlen. War das so richtig?
Schiko.am 19.05.2008 | 19:43
Das wesentliche ist ja schon gesagt. Nachdem es ja sich um eine private versicherung han- delt entfällt der kranken- versicherung-und pflegever- sicherungsbeitrag, auch die versteuerung. Für eine gesetzliche versicherung dieser art fällt auch krankenversicherung an und steuerlich die genannten 29%. Zum existenzminimum von euro 7.664 kommen noch 36 euro pauschale für sonder- ausgaben hinzu. Dieser betrag erhöht sich noch um die beiträge zur kranken/ pflegeversicherung, somit keine steuer. MfG.
Klaraam 20.05.2008 | 09:10
Sollten Sie verheiratet sein und gemeinsam zur Steuer veranlagt werden, sieht die Sach natürlich wieder ganz anders aus ! Wie Sie sehen, man kann ihr Problem nur rechtssicher klären, wenn man alle Fakten zur Hand hat. Deshalb: Fragen Sie die Finbanzverwaltung oder einen Steuerberater. Was nützt es Ihnen, wenn Sie sich auf Teilaussagen verlassen und nachträglich zu einer erheblichen Steuernachzahlung herangezogen werden ?
Heikoam 20.05.2008 | 10:40
Verheiratet n bin ich nicht und andere Einnahmequellen gibt es auch nicht. Es ging mir auch nur ob eine grobe Richtung und nicht um rechtssichere Aussage. Trotzdem danke für die vielen Antworten !!!
Hobbyoptimiereram 20.05.2008 | 19:43
Wenn die BU im Rahmen einer bAV abgeschlossen wurde, dann ist soweit ich das nun weiss auch die Versteuerung anders. Da wird nämlich eine 100% Versteuerung durchgeführt - dies gilt aber wohl erst für Verträge, die ab 2005 abgeschlossen wurde. Im Zweifel wenden Sie sich am besten an die Zahlstelle Ihrer Versicherung, die sollten das am besten wissen.
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