Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenBei der Altersrente hängt der Besteuerungssatz vom Jahr des Rentenbeginn und bei der Betriebsrente vom Alter ab Rentenbeginn ab.
Altersrente: Vom Jahr 2005 mit 50% bis z.B. 2008 mit 56% von der Bruttojahresrente.
Betriebsrente: Ertragsanteil mit Alter 60 22% bis z.B. 65 mit 18% der Bruttojahresrente.
Von diesen beiden Summen noch alle KV und PV Beiträge abziehen. Diese mit dem Steuerfreibetrag, bei Verheirateten 15.328,- EUR, vergleichen. Haben Sie weniger können Sie noch bis zu dieser Summe einen Job ausüben. Bei einem 400,- EUR Job brauchen Sie diesen Vergleich nicht machen, denn dieser wird pauschal versteuert und ist bei der Einkommessteuer nicht zu berücksichtigen.
Dies eine grobe Berechnung, Näheres erhalten Sie beim Steuerberater oder Finanzamt!
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