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Steuern auf Rente

von Elfrieda25.07.2008 | 13:06
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, hier meine Frage, es geht um die Besteuerung von Renten. Mein Mann hat Altersrente und Betriebsrente zusammen 2100 Euro, ich habe kein Einkommen. Müßte mein Mann Steuern zahlen, wenn ich wieder erwerbstätig werden würde und wie hoch?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.07.2008 | 13:24

Bei der Altersrente hängt der Besteuerungssatz vom Jahr des Rentenbeginn und bei der Betriebsrente vom Alter ab Rentenbeginn ab.

Altersrente: Vom Jahr 2005 mit 50% bis z.B. 2008 mit 56% von der Bruttojahresrente.

Betriebsrente: Ertragsanteil mit Alter 60 22% bis z.B. 65 mit 18% der Bruttojahresrente.

Von diesen beiden Summen noch alle KV und PV Beiträge abziehen. Diese mit dem Steuerfreibetrag, bei Verheirateten 15.328,- EUR, vergleichen. Haben Sie weniger können Sie noch bis zu dieser Summe einen Job ausüben. Bei einem 400,- EUR Job brauchen Sie diesen Vergleich nicht machen, denn dieser wird pauschal versteuert und ist bei der Einkommessteuer nicht zu berücksichtigen.

Dies eine grobe Berechnung, Näheres erhalten Sie beim Steuerberater oder Finanzamt!

2 Antworten

-_-am 25.07.2008 | 13:14
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind als sonstige Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts grundsätzlich steuerpflichtig. Sie werden jedoch nicht mit ihrem gesamten Zahlbetrag, sondern nur teilweise zur Besteuerung herangezogen. Seit 2005 steigt der zu versteuernde Anteil der Renten für jeden neuen Rentnerjahrgang. Wer 2005 Rentner war oder in Rente ging, musste 50 Prozent seiner Rente versteuern. Für die Neurentner des Jahres 2008 sind es 56 Prozent. Paralell zur zunehmenden Besteuerung von Renten (werden die Beiträge zur gesetzlichen Rente werden schrittweise steuerfrei gestellt (nachgelagerte Besteuerung). Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt bis 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte, danach bis 2040 um jährlich einen Prozentpunkt. Der steuerfreie Anteil eines Jahrgangs (2008 = 44 Prozent) wird im Folgejahr in einen individuellen Freibetrag umgewandelt, der lebenslang gleich bleibt. Der steuerfreie Anteil der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steigt seit 2005 von damals 60 Prozent ebenfalls jährlich um zwei Prozentpunkte an. Bis Ende 2004 betrug er nur 50 Prozent. 2008 gelten 66 Prozent und ab 2025 100 Prozent.
Schiko.am 26.07.2008 | 18:25
Grüß Gott, Elfriede. Nachdem das finanzamt heute geschlossen hat, vermutlich alle stauerberater übers wochenende die eigene semester- bilanz erstellen bleibe ich als kleiner steuerfuchs noch übrig, zumal als ich als rentner sehr viel zeit habe. Vorausgesetzt die offenbarung der bruttobeträge der zwei renten, -einzelaufteilung_, rentenbezug ab welchem jahre, sowie hälfteanteil des beitrages zu kranken /pflegeversicherung. Mit freundlichen Grüßen.
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