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Experten-Antwort

Steuern auf Rente inklusive komplette Auszahlung einer Direktversicherung

von Ernfrei11.08.2020 | 18:01
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. folgendes Problem habe ich: wir bekommen Rente von Brutto ca 2490 Euro, Netto ca. 2210. Unsere Direktversicherung von ca 22000 Euro wird Ende des Jahres fällig. Bei monatlicher Auszahlung dauert es mind. 16 Jahre bis die Summe erreicht wird.Daher haben wir in Erwägung gezogen, uns komplettw Summe auszahlen zu lassen. Meine Fragen dazu sind folgende: Wie wird diese versteuert (als sei man Erwerbstätig?)? Wird eine normale Versteuerung stattfinden, abzüglich der Freibeträge? (also 51000 - 19816 - 2200? Und sind noch Rentnerfreibeträge abzuziehen (habe gelesen 2200 Euro?)? Gehen dann auch die üblichen Werbekosten, Fahrtkosten, Spenden, Bewerbungskosten etc. ab? Wir wissen, das sich das alles irgendwie blöd liest, aber wir haben nur nichts wirklich relevantes an Erklärung gefunden, Wir möchten schon wissen, was uns der Vater Staat übrig lässt. Heißt ja erst, steuerfrei sparen, aber nirgends steuern müssen aber von der gesamtem Ersparnis nachgezahlt werden. Vielen Dank im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

Ihre Fragen betreffen das Steuerrecht und können daher von uns nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Finanzverwaltung, Ihren Steuerberater / Ihre Steuerberaterin oder an den Lohnsteuerhilfeverein.

Allgemeine Informationen können Sie zudem über folgenden Link erhalten:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

Steueram 11.08.2020 | 18:07
Steuerrechtliche Fragen beantwortet Ihr Finanzamt, ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Hier im Forum sind Sie da nicht richtig!
Ernfreiam 11.08.2020 | 18:12
Wieso? dachte hier wird erkärt, was und wie man mit der Altersvorsorge umgehen muss und was genau mit der Altersvorsorge passiert? Ob steuerlich, rechtlich, Reha oder so. Welche Experten geben den Auskunft?
Steueram 11.08.2020 | 18:14
Warten Sie morgen die Expertenantwort ab und Sie werden sehen, dass hier individuelle steuerrechtliche Fragen von Expertenseite nicht beantwortet werden.
Ernfreiam 11.08.2020 | 18:27
Ok. Danke Trotzdem. Und gesund bleiben.
W°lfgangam 11.08.2020 | 20:07
Hallo Ernfrei, Ihre Frage zielt vordringlich auf die steuerrechtliche Seite ab - was besser ist: Einmalzahlung/oder lfd. Zahlung - daher (hier: keiner Steuerforum) können Sie keine passende Antwort erwarten. Zur KV/PV kann ich allerdings den Hinweis geben, dass die 22.000 leider auch mit einem kleinen KV/PV-Beitrag zu versehen sind *), da nur die ersten 159 € mtl. beitragsfrei sind und 1/120 der Auszahlungssumme diese Betrag etwas überschreitet (während eine lebenslange mtl. Zahlung wohl beitragsfrei wäre). Genauere Info hierzu erhalten Sie von Ihrer KK-Kasse, da das auch kein Rententhema ist ;-) Gruß w. *) unterstellt, das ist die einzige Altersvorsorgezahlung, sonst sieht das mit den KV/PV-Beiträgen schon wieder anders aus (summiert).
Ernfreiam 11.08.2020 | 20:26
Hallo w´lfgang, vielen Dank für die Info. Dies ist mir auch bekannt gewesen, aber trotzdem eine inhaltlich der Anfrage gerecht werdene Antwort. Habe leider hier auch schon anderes gelesen. Ich schau hier dann die Woche noch rein und erkundige mich dann erstmal wegen den Steuern, ob ich da was finde. Ich denke, das Steurn zum Rentenalltag gehören und somit zur Rente, denn wir müssen leider mit einer doppelten Besteuerung leben. Erst die Besteuerung der Gehälter und jetzt die Rente. Also gehört es für mich dazu, weil es die Rente weiter schmälert! Gruß E.
Siehe hieram 11.08.2020 | 22:36
Die allgemeinen Hinweise zur Rentenbesteuerung, die die DRV geben kann/darf, finden Sie hier: https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/rentenbeste… Der Werbungskostenbetrag für Rentner ist 102,00 EUR pro Person (nicht 1.100,00 EUR !). Sollten Sie neben der Rente noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, können Sie evtl. hierfür anfallende Werbungskosten weiterhin wie bisher geltend machen. Ihre Rente hat ansonsten bereits einen steuerpflichtigen und einen steuerfreien Anteil. Die Höhe richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Einen Nachweis zur Vorlage beim Finanzamt können Sie sich online Anfordern https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Im Falle einer Krankheit haben Sie die Möglichkeit, bei Überschreitung des Eigenanteils die Kosten unter 'außergewöhnliche Belastungen' geltend zu machen. Ein GdB =>30% macht sich auch steuermindernd bemerkbar. Und nicht nur wer in einem Wohnheim/betreuten Wohnen lebt, kann auch als Rentner haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerkosten geltend machen (das ist auf der verlinkten Seite unkorrekt). Ob die Kapitalauszahlung zu versteuern ist, hängt vom Alter der Versicherung ab (vor oder nach 2005). Wie hoch der zu versteuernde Anteil wäre, kann Ihnen die zuständige Versicherung auch vorab mitteilen (also auch vor Entscheidung ob Rente oder Einmalzahlung). Gleichzeitig sollten Sie dort nochmal klären, inwieweit in Ihrer DV eine Hinterbliebenenversorgung vorgesehen ist (die mit Kapitalauszahlung dann entfällt) und dies in Ihre Überlegungen mit einbeziehen. Ansonsten können steuerliche Fragen mithilfe einer Steuersoftware (unter 30 EUR mit vielen Tipps vor und während der Eingabe), ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater geklärt werden. Und auch das zuständige Finanzamt beantwortet Ihre steuerrelevanten Fragen (und das sogar kostenfrei).
Studentam 11.08.2020 | 21:04
Sie verwechseln da was, die Beratung zur Altersvorsorge umfasst keine steuerliche Beratung. Nur weil Sie Rentner sind und Rente beziehen wird die DRV dennoch keine Steuererklärung für Sie machen. Wie sich was steuerrechtlich auswirkt müssen Sie rein rechtlich gesehen bei den zuständigen Stellen erfragen. Hierzu darf die DRV auch keine Beratung geben. Nur weil die Geldmittel im Rahmen einer Altersvorsorge entstehen sind die steuerrechtlichen Auswirkungen nicht Teil der Altersvorsorge, sondern des Steuerrechts. Man möchte gern die 2,50 Euro sparen für die Beratung aber da werden Sie nicht drum herum kommen.
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