Die allgemeinen Hinweise zur Rentenbesteuerung, die die DRV geben kann/darf, finden Sie hier:
https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/rentenbeste…
Der Werbungskostenbetrag für Rentner ist 102,00 EUR pro Person (nicht 1.100,00 EUR !).
Sollten Sie neben der Rente noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, können Sie evtl. hierfür anfallende Werbungskosten weiterhin wie bisher geltend machen.
Ihre Rente hat ansonsten bereits einen steuerpflichtigen und einen steuerfreien Anteil. Die Höhe richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Einen Nachweis zur Vorlage beim Finanzamt können Sie sich online Anfordern
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Im Falle einer Krankheit haben Sie die Möglichkeit, bei Überschreitung des Eigenanteils die Kosten unter 'außergewöhnliche Belastungen' geltend zu machen.
Ein GdB =>30% macht sich auch steuermindernd bemerkbar.
Und nicht nur wer in einem Wohnheim/betreuten Wohnen lebt, kann auch als Rentner haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerkosten geltend machen (das ist auf der verlinkten Seite unkorrekt).
Ob die Kapitalauszahlung zu versteuern ist, hängt vom Alter der Versicherung ab (vor oder nach 2005). Wie hoch der zu versteuernde Anteil wäre, kann Ihnen die zuständige Versicherung auch vorab mitteilen (also auch vor Entscheidung ob Rente oder Einmalzahlung).
Gleichzeitig sollten Sie dort nochmal klären, inwieweit in Ihrer DV eine Hinterbliebenenversorgung vorgesehen ist (die mit Kapitalauszahlung dann entfällt) und dies in Ihre Überlegungen mit einbeziehen.
Ansonsten können steuerliche Fragen mithilfe einer Steuersoftware (unter 30 EUR mit vielen Tipps vor und während der Eingabe), ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater geklärt werden. Und auch das zuständige Finanzamt beantwortet Ihre steuerrelevanten Fragen (und das sogar kostenfrei).