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Experten-Antwort

Steuern einer Rente im Ausland

von Nikos19.02.2014 | 12:44
1069 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Situation: Ich lebe in Griechenland und beziehe eine Rente aus Deutschland. Alle Einkuenfte (also auch die Rente) muessen in der griechischen Steuererklaerung aufgelistet sein. Meine Frage bezieht sich auf die Besteuerung der Rente von der Deutschen Rentenversicherung: Wird diese schon in Deutschland besteuert oder muss ich fuer den ganzen Betrag nur in Griechenland Steuern zahlen? Liegt vielleicht in diesem Fall eine doppelte Besteuerung der Rente vor? Und im Falle einer doppelten Besteuerung, wie kann ich den griechischen Behoerden nachweisen, dass die Steuern von der Rente schon gezahlt worden sind? Vielen Dank im Vorraus fuer Ihre Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.02.2014 | 13:00

Hallo Nikos,

die Deutsche Rentenversicherung zahlt die Renten immer ohne Steuerabzug aus.

Bezüglich der weitergehenden steuerrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an ein Finanzamt oder einen Steuerberater.

2 Antworten

Onkel Ottoam 19.02.2014 | 14:47
Schauen Sie einmal hier: http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/ Für die Besteuerung von Rentenbeziehern im Ausland ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig !
Lupoam 22.02.2014 | 17:57
Hallo DRV! Das Wort "immer" ist leider nicht zutreffend. Die Finanzbehörde kann einen Sofortabzug verfügen, den die DRV dann auch direkt von der Rente abzuziehen und an das Finanzamt zu zahlen hat.
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