Beziehe seit 1.8.2012 Altersrente für Frauen, gleichzeitig eine Betriebsrente von der ein Teil steuerpflichtig ist und bereits seit 20006 eine Hinterbliebenenrente. Bis 31.07. war ich noch lohnsteuerpflichtig.
Meine Frage: Ist es ratsam eine Steuervorauszahlung zu leisten oder sollte ich warten bis ich die Steuererklärung für 2012 abgegeben habe ?
Da es sich um eine Frage des Steuerrechts handelt kann diese in diesem Forum von mir leider nicht beantwortet werden. Es empfiehlt sich daher Informationen über die Finanzbehörde einzuholen.
Beziehe seit 1.8.2012 Altersrente für Frauen, gleichzeitig eine Betriebsrente von der ein Teil steuerpflichtig ist und bereits seit 20006 eine Hinterbliebenenrente. Bis 31.07. war ich noch lohnsteuerpflichtig.
Meine Frage: Ist es ratsam eine Steuervorauszahlung zu leisten oder sollte ich warten bis ich die Steuererklärung für 2012 abgegeben habe ?
Warum sollten Sie eine Steuervorauszahlung leisten, wenn noch gar nicht feststeht ob überhaupt Steuer anfällt.
Ist dies aber so, wird das Finanzamt , bei
relativ hoher Nachforderung schon selbst
von Ihnen eine Vorauszahlung fordern.
Maßgebend ist ja die Höhe der Rentenbeträge, für die verschiedenen Rentenarten.
Sicher wissen Sie, liegt der steuerpflichtige
Betrag, nach Abzug von absetzbaren Beträgen nicht über 8004, fällt keine Steuer
an.
Wenn abzusehen ist, dass Sie Steuern zahlen müssen, fordert das FA Sie schon zur Vorauszahlung auf.
Hallo Schießl,
da gkdus bis 31.7.2012 gearbeitet hat, wird Sie aller Voraussicht nach im KJ 2012 auch über 8.004 Euro liegen (Lohn, AR, HR und BR).
Kann es sein, dass gkdus erst einmal die restlichen Monate in 2012 gemeint hat??
Natürlich ist es immer besser nachzuzahlen, dann ist das Geld länger in Ihrem Besitzt. Sie sollten aber daran denken, vielleicht einen kleinen Betrag zur Seite zu legen, damit Sie von einer Steuernachzahlung nicht allzu überrascht werden.