Aufgrund ihrer ergänzenden mitteilung komme ich zu
folgenden ergebnis.
Sie könnten im september 1944 geboren sein, und ab
oktober 2007 mit 63 jahren die rente mit 7,2% lebens-
langen abschlag erhalten.
Beginn aber erst am 1.1.2008 ermässigt den abschlag auf
6,5%, für die betriebsrente der abschlag 10,5%.
Für den beitrag zur kranken und pflegeversicherung gilt
in der gesetzlichen rente der hälfteantei plus 0.90 sonder-
beitrag, nehme einfach an 9,85% (Kassen verschieden)
Für die betriebsrente entällt der hälftige zuschuss gehe
deshalb von 17% aus.
Die bruttorente von 1850 mtl. x 12 = 22.200 gekürzt um
6,30 % abschlag verbleiben brutto €. 20.801,40 als ausgangs-
punkt für die steuerberechnung,
Bei 800 mtl. betriebsrente sind es im jahr 9600 minus 10,5%
abschlag verbleiben brutto €. 8.592. Hiervon sind 3.432 ver-
sorgungsfreibetrag abzuziehen verbleib 5. 160 steuerpflichtig.
STEUERBERECHNUNG
11.648,80 - 56% aus 20.801,40 steuerpflichtiger antei.
05.160,00 steuerpflichtige betriebsrente
16,808,80 zunächst zu versteuerndes einkommen abzüglich
02.048,94 9,85 % aus 20.801,40 kranken/pflegeversicherung
01.460,64 17% aus 8.592 betriebsrente
00.204,00 2 x paulschale werbungskosten rente
00.072,00 paulschale für sonderausgaben
13.023,22 tatsächlich zu versteuerndes einkommen. Aber keine steuer,
bis €. 15.328 steuerfreies existenzminimum.Rente mit 65......
12.876,00 58% aus nunmehr 22.200
06.324,00 betriebsrente ( Versorgungsfreibetrag abgeschmolzen,da 65)
19.200,00 zunächst steuerpflichtige einkommen, mnus
02.186,70 9,85 % aus 22.200
01.632,00 17 % aus 9.600
00.204,00 wie oben
00.072,00 wie ober
15.105,30 zu versteuerndes einkommen-nach heutiger gesetzeslage-.
und auch keine steuer. Verdienst der ehefrau als minijob,steuerfrei.
Bekommt ehefrau mal rente kommt der steuerpflichte teil hinzu.
Mit freundlichen Grüßen.
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