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Steuern und Sozialabgaben bei mehreren Nebenbeschäftigungen

von Josef29.12.2009 | 09:16
805 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Folgender Sachverhalt ist gegeben: Ein Rentner (100% EM-Rente, 400€ Hinzuverdienstgrenze) hat zwei Nebenjobs bei der DRV gemeldet. - erster Job bei Firma A seit September 250€/Mon. - zweiter Job bei Firma B seit Dezember 100€/Mon. ------------------------------------ Jetzt die Fragen: 1. Was ist bzgl. Steuern und Sozialabgaben von AG- und AN-seite zu berücksichtigen? 2. Welche Auswirkungen haben diese Abgaben auf die Rente? 3. Darf der Hinzuverdienst bei Firma A zweimal im Jahr um 400€ überschritten werden? ----------------------------------- Danke für die Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Josef,

ganz kurz:

Frage 1:

Siehe die Ausführungen von Schade!

Ergänzung:

Arbeitgeber zahlt 30% (davon 15% Rentenversicherung (RV), 13% gesetzl.KV, 2% Steuern). Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie bei der Minijob-Zentrale, die als zentrale Einzugsstelle für die Mini-Jobs bestimmt wurde.

http://www.minijob-zentrale.de

Frage 2:

Auswirkungen der Abgaben auf die Rente:

-laufende Rente: wenn gesundheitliche Besserung durch Minijobs vermutet werden kann, wird evtl. der weitere Rentenanspruch ärztlicherseits überprüft (siehe Schade)

-spätere Altersrente: Wenn Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung vorhanden ist, der geringfügig Beschäftigte also nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet hat und lediglich der Pauschalbeitrag in Höhe von 15% für RV aus dem Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber gezahlt wurde, wird, da es sich hierbei nicht um "normale" Beitragszeiten nach § 54 SGB 6 handelt, ist ein besonderer leistungsrechtlicher Ausgleich (Zuschlags-Entgeltpunkte nach § 76b SGB 6, und "besondere" Wartezeitmonate nach § 52 Abs. 2 SGB 6) angerechnet.

Frage 3:

Siehe die Ausführungen von Schade!

Es sind immer beide Beschäftigungen pro Monat zusammen zu betrachten.

HINWEIS:

Nachdem Sie laufend eine volle Erwerbsminderungsrente (evtl. Arbeitsmarktbedingt?

/ auf Zeit?) beziehen, rate ich Ihnen, sich die hier gestellten Fragen schriftlich von Ihrem Sachbearbeiter beantworten zu lassen. Am besten gehen Sie zu einer Beratungsstelle und legen dort den Rentenbescheid und Ihre Arbeitsverträge vor und lassen eine entsprechende Gesprächsnotiz erstellen. Dort können auch die betraglichen Auswirkungen der Zuschläge errechnet werden.

Beratungsstellensuche über die linke Navigationsleiste hier!!

1 Antworten

Schadeam 29.12.2009 | 11:03
1) Beide AG melden den Rentner ganz normal bei der Minijobzentrale an und leisten die normalen Pauschalabgaben für Minijobber. Der Rentner teilt beides der DRV mit und achtet darauf, dass er insgesamt die 400 € Grenze jeden Monat einhält. 2)keine, sofern eine medizinische Prüfung im Einzelfall nicht ergibt, dass sich die Gesundheit womöglich gebessert hat. 3.) m.E. ja
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