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Steuern und VBL Beitrag

von Arbeitnehmer Öffentl. Dienst25.11.2007 | 20:46
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe gehört, dass es bzgl. des Beitrags zur VBL ein Urteil gibt, nachdem sich der Beitrag steuermindernd auswirkt? Die Frage hat zwar nichts mit der gesetzlichen Rente zu tun aber evtl. kennt sich Jemand damit aus der mir einen Tipp geben kann,wo ich nachlesen könnte.

2 Antworten

Amadéam 25.11.2007 | 22:12
Meinen Sie dieses? - siehe unter www.vbl.de http://www.vbl.de/servlets/sfs;jsessionid=F6AF169E5D50F9E02AC0B3… Falls der link zu lang sein sollte, hier der Volltext: BMF-Rundschreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung aktualisiert Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gibt in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder in regelmäßigen Abständen Rundschreiben zur Anwendung der steuerlichen Regelungen in der betrieblichen Altersversorgung bekannt. Mit Blick auf die gravierenden Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2007 war das zuletzt maßgebliche Rundschreiben des BMF vom 17. November 2004 (veröffentlicht im BStBl I S. 1065) zu überarbeiten. Insbesondere wegen der bereits ab 1. Januar 2008 anzuwendenden Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 56 EStG hat die VBL vorab den Entwurf dieses aktualisierten Rundschreibens erhalten. Eine Veröffentlichung des BMF-Rundschreibens im Bundessteuerblatt (Az. IV C 8 - S 2222/07/0003 | IV C 5 - S 2333/07/0003) ist für Anfang 2008 vorgesehen. Bis dahin sind u.a. noch die Änderungen durch das derzeit im parlamentarischen Verfahren befindliche Jahressteuergesetz 2008 einzuarbeiten. Der Textentwurf ist jedoch nach Auskunft des BMF zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder bereits wie vorgelegt abgestimmt und kann aus Sicht der VBL insoweit als vorläufig verbindlich angesehen werden. Der für die betriebliche Altersversorgung maßgebliche Teil B des Entwurfs in der nun aktualisierten Fassung (Stand: 13. November 2007) steht Ihnen zum Download bereit. Sobald die vollständige Fassung dieses BMF-Rundschreibens veröffentlicht ist, stellen wir Ihnen auch diese Unterlagen auf unserer Internetseite zur Verfügung.
Schiko.,am 25.11.2007 | 23:37
Versuche dies in einfachen worten darzustellen.Grund- sätzlich können beiträge zu einer rentenversicherung sich steuermindernd auswirken. Natürlich ist dies auch nach oben begrenzt, erspare mir feinheiten. Eine große ausnahme sind beiträge zu riester- versicherung, diese können sogar zu 100 % in bestimmter höhe zusätzlich steuermindernd geltend gemacht werden, außerhalb der sonst begünstigten beträge, auch für rürup- rente sind beträge begünstigt, jedoch nicht mit 100%. Ein extra gesetz hierfür gibt es nicht, dies beinhaltet das steuergesetz. Alternativ gelten auch noch die früheren höchstbeträge von 2001 /4002 led.vh. wenn sich dies günstiger rechnet.Bei geringen verdienst wirkt sich auch noch der nicht verbrauchte vorwegabzug aus. Mit freundlichen Grüßen. Nur bei nennung von daten und beträgen kann präzise aus- kunft erteilt werden. In der regel sind die abzugsbeträge-jetzt zweigeteilt t für rentenversicherung- und krankenversicherung etc. Für krankenversicherung gelten 1500/ 3000 led.vh. als ober- grenze. MfG.
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