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Experten-Antwort

Steuern

von der Grübler08.07.2017 | 13:29
571 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, als Alleinstehender der jetzt in Rente geht hat wievielan Freibetrag für Steuern? Und ab wie viel € Brutto Muße versteuert werden ? MfG der Grübler

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Grübler,

bitte wenden Sie sich bezüglich steuerrechtlicher Fragen an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schorscham 08.07.2017 | 14:09
Herz1952am 08.07.2017 | 14:01
Hallo Grübler, Im Prinzip können Sie davon ausgehen, dass vom Steuerpflichtigen Brutto-Betrag Ihre Rente nach den gleichen Prinzipien die Steuern berechnet werden, wie vom Arbeitseinkommen. Weniger wird also die Steuer auf jeden Fall. Allerdings erhöht sich das steuerliche Brutto der Rente mit jeder Rentenerhöhung brutto. Das heißt im Umkehrschluss auch, dass der Steuerfreie Betrag der Rente als B e t r a g in Euro für die Zukunft gleich bleibt.
Konrad Schießlam 08.07.2017 | 16:09
Leicht zu beantworten. Während meine Rente, um ein Beispiel zu nennen, am Beginn im Jahre 2005 mit 50% vom vollen Jahresbrutto lebenslang ein Freibetrag festgelegt wurde sind die Erhöhungsbeträge ab 2006 voll steuer- pflichtig. Bei Rentenbeginn in 2017 sind es bereits 74% und der Freibetrag 26% Lebens- lang.Allgemein bekannt der Ledige hat 2017 8820 Freibetrag, der vh.17640 als sogenanntes Existenzminimum. Abziehbar vom steuerpflichtigen Brutto sind Krankenversicherung, Pflegeversicherung, 102 Werbungskosten für Rente und 36 Pauschalbetrag für Sonderausgaben, somit erhöht sich praktisch der Frei- betrag von 8820 sofern keine Weiteren steuerpflichtigen Beträge und absetz- bare Kosten anfallen. MfG.
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