Hallo liebe Forengemeinde, seit Februar 06 mache ich eine Umschulung über die ehemals BFA. Nun sagt mir mein Finanzamt, wir hätten bitte gern für die Monate,die die Umschulung lief, knapp 850.-Euro Steuernachzahlung. Ist das korrekt so? Auf dem Bescheid der BFA steht, das das Übergangsgeld steuerfrei ist. Bedeutet dies, dass ich dann die ganze Steuerlast selber tragen muß? Wie soll ich das nur bezahlen,das ist ein ganzes Monats-"Gehalt". Zur persönlichen Situation: Bin verheiratet, Frau arbeite auch. Kann ich die Steuernachzahlung in irgendeiner Form abwenden oder ist sie gar nicht rechtens? Bitte um Hilfe und bedanke mich im voraus.
Soweit mir bekannt werden diese beträge als lohnersatz-
leistung in den progressionsvorbehalt mit einbezogen.
Kaum vorstellbar woher der finanzbeamte für die auskunft
seine ziffern hatte. Zwar hier immer wieder als große helfer
genannt, in der regel aber erfolgt die auskunft, reichen sie
den steuerantrag ein, dann erfahren sie was abgezogen wird.
Auch hierzu ein erfundenes musterbeispiel:
10.000,00 zu versteuerndes jahreseinkommen durch arbeits-
verdienst eines ledigen, somit 399 €. jahressteuer,
dies entspricht 3,99 % durchschnittssteuersatz
nach steuerklasse I .
05.000,00 leistung rentenversicherung für maßnahmen(Reha)
15.000,00 und 1543 steuer. Mithin 10,2867 durchschnitts-
steuersatz. Dies 10,2867 % aus 10.000 ergeben
euro 1028,67 steuer. Also nicht €. 399, aber auch nicht
€. 1543 steuer plus soli.
Dies art der berechnung erfolgt auch bei kranken,arbeitslosen
und altersteilzeitbezügen sinngemäß.Nehme an, dies
gilt auch für umschulung.
Eine bitte, nennen sie mal diese, oder ihre zahlen den sachbe-
arbeiter vom finanzant und berichten sie hier im forum welche
auskunft er gab.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen.
War mir gestern schon etwas unsicher bei der be-
hauptung.umschulungskosten werden dem pro-
gressionsvorbehalt zugeordnet.
Trotzdem mein beitrag, denn es schadet ja nichts,
wenn andere leser die steuerliche seite von tat-
sächlichen lohnersatzleistungen kennen lernen.
Es könnte also durchaus sein, solche beträge sind
voll steuerpflichtig. Als ausgleich kommt dann die
berücksichtigung zusätzlicher werbungskosten oder
sonderausgaben in betracht.
Mit freundlichen Grüßen.
Das Übergangsgeld ist als Lohnersatzleistung steuerfrei, unterliegt aber dem sog. „Pro-gressionsvorbehalt“ und ist in der Steuererklärung anzugeben. Es kann die Höhe der Steuer auf den evtl. Arbeitslohn und etwaige weitere Einkünfte beeinflussen.
Die DRV Bund (früher BfA) kann eine Bescheinigung über das gezahlte Übergangsgeld ausstellen. die der Steuererklärung dann beigefügt werden kann.
Ob und in welcher Höhe sich dann Auswirkungen ergeben, kann das zuständige Finanz-amt festlegen.
Inzwischen habe sie ja die experten meinung auch gelesen.
Mit BFA meinen sie also die bundesagentur für arbeit(neudeutsch).
Es handelt sich also um keine umschulung bei der die entstehenden
kosten selbst zu zahlen sind und deshalb bis 4.000 euro je maßnahme
als werbungskosten das zu versteuernde jahreseinkommen mindern.
Schauen sie nochmals in den bescheid der BA für Arbeit dort finden
sie den hinweis“Die Lohnersatzleistung ist steuerfrei“ Gleichzeitig
müssten sie eigentlich für das abgelaufene jahr 2006 einen“ leistungs-
nachweis/ entgeltbescheinigung“ erhalten haben. Der dem progressions-
vorbehalt unterworfene betrag müsste bei „ Betrag für Finanzamt“ er-
sichtlich sein.
Ausgehend vom jahreseinkommen für sie und ihre frau erfolgt die
fiktive hinzurechnung der leistung der arbeitsagentur. Diese bescheinigung
kann nicht ausgestellt, vielmehr muss ausgestellt werden, dies bringt ja
dem staat steuer
Natürlich führt dies immer bei der steuerfestsetzung zu höherer steuer.
Meine erste ausrechnung war etwas unübersichtlich, will nochmals ein
beispiel aufführen.
Es gilt also nicht das brutto jahres einkommen, vielmehr das zu versteuernde
jahreseinkommen. Einmal angenommen, beide verdienten in 2006 –ohne
übergangsgeld 36.000 euro brutto könnte es so sein:
36.000,00 zunächst steuerpflichtig
04.378,00 abzusetzen für vorsorgeaufwendungen
01.840,00 zweimal pauschbetrag pendlerpaulschale
00.570,00 behinderten pauschbetrag
00.072,00 pauschbetrag sonderausgaben ergibt:
29.140,00 tatsächlich zu versteuerndes einkommen
2.870 einkommensteuer plus soli
. ( 2.870 : 29.140) = 9,8490 % steuersatz.
Meinetwegen €. 10.000,00 übergangsgeld. sieht dies so aus:
39.140,00 ( also plus 10.000) 5.468 €. steuer. Zunächst wird
festgestellt: 5.468 steuer : 39.140 ergibt 13,9704% durchschnitts-
steuersatz.. Mit diesen prozentsatz ( nicht mit 9,8490 %) wird die
steuer auf das „ zu versteuernde einkommen“ von 29.140.00 ge-
rechnet. Euro 29.140,00 x 13.9704% sind €. 4070,97 steuer.
Wegen 10.000 progressionsvorbehalt ( 4070,94- 2.870,00) 1200,94
mehr steuer.
Vollversteuerung der 10.000 führten zu €. 5.468 jahressteuer.
Sicher viel geld, dennoch ein mittelweg.
Gerne können sie weitere fragen anbringen.
Mit freundlichen Grüßen.