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Steuernachzahlung bei Umschulung?

von hanse07.06.2007 | 11:35
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Hallo liebe Forengemeinde, seit Februar 06 mache ich eine Umschulung über die ehemals BFA. Nun sagt mir mein Finanzamt, wir hätten bitte gern für die Monate,die die Umschulung lief, knapp 850.-Euro Steuernachzahlung. Ist das korrekt so? Auf dem Bescheid der BFA steht, das das Übergangsgeld steuerfrei ist. Bedeutet dies, dass ich dann die ganze Steuerlast selber tragen muß? Wie soll ich das nur bezahlen,das ist ein ganzes Monats-"Gehalt". Zur persönlichen Situation: Bin verheiratet, Frau arbeite auch. Kann ich die Steuernachzahlung in irgendeiner Form abwenden oder ist sie gar nicht rechtens? Bitte um Hilfe und bedanke mich im voraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das Übergangsgeld ist als Lohnersatzleistung steuerfrei, unterliegt aber dem sog. „Pro-gressionsvorbehalt“ und ist in der Steuererklärung anzugeben. Es kann die Höhe der Steuer auf den evtl. Arbeitslohn und etwaige weitere Einkünfte beeinflussen.

Die DRV Bund (früher BfA) kann eine Bescheinigung über das gezahlte Übergangsgeld ausstellen. die der Steuererklärung dann beigefügt werden kann.

Ob und in welcher Höhe sich dann Auswirkungen ergeben, kann das zuständige Finanz-amt festlegen.

3 Antworten

Schiko.am 07.06.2007 | 11:44
Soweit mir bekannt werden diese beträge als lohnersatz- leistung in den progressionsvorbehalt mit einbezogen. Kaum vorstellbar woher der finanzbeamte für die auskunft seine ziffern hatte. Zwar hier immer wieder als große helfer genannt, in der regel aber erfolgt die auskunft, reichen sie den steuerantrag ein, dann erfahren sie was abgezogen wird. Auch hierzu ein erfundenes musterbeispiel: 10.000,00 zu versteuerndes jahreseinkommen durch arbeits- verdienst eines ledigen, somit 399 €. jahressteuer, dies entspricht 3,99 % durchschnittssteuersatz nach steuerklasse I . 05.000,00 leistung rentenversicherung für maßnahmen(Reha) 15.000,00 und 1543 steuer. Mithin 10,2867 durchschnitts- steuersatz. Dies 10,2867 % aus 10.000 ergeben euro 1028,67 steuer. Also nicht €. 399, aber auch nicht €. 1543 steuer plus soli. Dies art der berechnung erfolgt auch bei kranken,arbeitslosen und altersteilzeitbezügen sinngemäß.Nehme an, dies gilt auch für umschulung. Eine bitte, nennen sie mal diese, oder ihre zahlen den sachbe- arbeiter vom finanzant und berichten sie hier im forum welche auskunft er gab. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 08.06.2007 | 06:36
War mir gestern schon etwas unsicher bei der be- hauptung.umschulungskosten werden dem pro- gressionsvorbehalt zugeordnet. Trotzdem mein beitrag, denn es schadet ja nichts, wenn andere leser die steuerliche seite von tat- sächlichen lohnersatzleistungen kennen lernen. Es könnte also durchaus sein, solche beträge sind voll steuerpflichtig. Als ausgleich kommt dann die berücksichtigung zusätzlicher werbungskosten oder sonderausgaben in betracht. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 08.06.2007 | 14:50
Inzwischen habe sie ja die experten meinung auch gelesen. Mit BFA meinen sie also die bundesagentur für arbeit(neudeutsch). Es handelt sich also um keine umschulung bei der die entstehenden kosten selbst zu zahlen sind und deshalb bis 4.000 euro je maßnahme als werbungskosten das zu versteuernde jahreseinkommen mindern. Schauen sie nochmals in den bescheid der BA für Arbeit dort finden sie den hinweis“Die Lohnersatzleistung ist steuerfrei“ Gleichzeitig müssten sie eigentlich für das abgelaufene jahr 2006 einen“ leistungs- nachweis/ entgeltbescheinigung“ erhalten haben. Der dem progressions- vorbehalt unterworfene betrag müsste bei „ Betrag für Finanzamt“ er- sichtlich sein. Ausgehend vom jahreseinkommen für sie und ihre frau erfolgt die fiktive hinzurechnung der leistung der arbeitsagentur. Diese bescheinigung kann nicht ausgestellt, vielmehr muss ausgestellt werden, dies bringt ja dem staat steuer Natürlich führt dies immer bei der steuerfestsetzung zu höherer steuer. Meine erste ausrechnung war etwas unübersichtlich, will nochmals ein beispiel aufführen. Es gilt also nicht das brutto jahres einkommen, vielmehr das zu versteuernde jahreseinkommen. Einmal angenommen, beide verdienten in 2006 –ohne übergangsgeld 36.000 euro brutto könnte es so sein: 36.000,00 zunächst steuerpflichtig 04.378,00 abzusetzen für vorsorgeaufwendungen 01.840,00 zweimal pauschbetrag pendlerpaulschale 00.570,00 behinderten pauschbetrag 00.072,00 pauschbetrag sonderausgaben ergibt: 29.140,00 tatsächlich zu versteuerndes einkommen 2.870 einkommensteuer plus soli . ( 2.870 : 29.140) = 9,8490 % steuersatz. Meinetwegen €. 10.000,00 übergangsgeld. sieht dies so aus: 39.140,00 ( also plus 10.000) 5.468 €. steuer. Zunächst wird festgestellt: 5.468 steuer : 39.140 ergibt 13,9704% durchschnitts- steuersatz.. Mit diesen prozentsatz ( nicht mit 9,8490 %) wird die steuer auf das „ zu versteuernde einkommen“ von 29.140.00 ge- rechnet. Euro 29.140,00 x 13.9704% sind €. 4070,97 steuer. Wegen 10.000 progressionsvorbehalt ( 4070,94- 2.870,00) 1200,94 mehr steuer. Vollversteuerung der 10.000 führten zu €. 5.468 jahressteuer. Sicher viel geld, dennoch ein mittelweg. Gerne können sie weitere fragen anbringen. Mit freundlichen Grüßen.
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