Steuernachzahlung durch die Kündigung betrieblicher Altersvorsorge

von
Anita

Hallo!

ich habe ein riesen Problem. Der Bescheid des Finanzamtes kam letzte Woche und ich soll 300 Euro nachzahlen, da ich Anfang 2006 etwa 1300 Euro durch die Kündigung einer betrieblichen Altersvorsorge erhalten habe (Die firma ging pleite). Ich habe ausgerechnet,dass ich ohne diese Anlage R etwa noch 70 Euro ausgezahlt hätte bekommen. Kann das wirklich sein, dass 1300 Euro mit 370 Euro besteuert werden??

Viele Dank für die Hilfe..aber ich bin ziemlich verzweifelt:(

Anita

von
wolfgang

Wenn Sie was die 1.300 € einen Steuersatz von 28,4 % haben, ist dies richtig.

von
Schiko.,

Wolfgang hat ja schon das wesentliche gesagt es ist
leider so.
Vielleicht noch ein paar ergänzungen, bin sicher,
wolfgang hat nichts dagegen.

Maßgebend ist am jahresende das " zu versteuernde
einkommen", hierfür ein Rechenbeispiel.

22.000 zu versteuerndes....... 3405 steuer. Dies er-
gibt einen durchschnittssteuersatz von 15,48 %,
der Grenzsteuersatz aber 28,21 % .
Kommen 1300 steuerpflichtiges hinzu erhöht sich das
zu versteuernde auf 23.300 es sind 3775 steuer.

Der durchschnittssteuersatz ist nunmehr 16,20%,
der grenzsteuersatz aber 28,46 %. Rechne ich
1300 x 28,46 % = 369,98 euro mehr steuer.

Mit freundlichen Grüßen.

Experten-Antwort

Steuernachzahlung durch Kündigung betrieblicher Altersvorsorge

Den Beiträgen von Wolfgang und Schiko ist nichts mehr hinzuzufügen. Leider ist jeder weitere Euro, der das zu versteuernde Einkommen erhöht, dann mit dem Grenzsteuersatz zu versteuern. Umgekehrt kann man so aber auch ausrechnen, mit welchen Maßnahmen, die das zu versteuernde Einkommen senken, welcher Steuerspareffekt zu erzielen ist.

von
Anita

gibt es denn keine Möglichkeiten mein zu versteuerndes Einkommen im Nachhinein zu senken? Wie groß stehen die Chancen,dass ich die 300 Euro in Raten abzahlen kann? Ich bin immer noch leicht geschockt. ISt ganz schön viel Geld:(

Experten-Antwort

Dies ist leider keine Frage für die Deutsche Rentenversicherung!

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