Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Steuerpfl. Teil der Rente

von Heinz Happel26.06.2012 | 18:54
2560 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, hab eine Frage Ich hab ab 2006 eine halbe Rente (EMR wegen BU )bekommen mit dem steuerpfl. Teil von 52 %. Ich bekomme jetzt die volle Altersrente. Bleiben die 52% dann auch bestehen bei der vollen Rente, natürlich ohne die Anpassungen. Ist wohl eine Steuerfrage, aber vielleicht kann sie mir trotzdem jemand beantworten.

3 Antworten

forceam 26.06.2012 | 19:23
Der steuerbare Anteil von 52% bleibt Ihnen lebenslänglich erhalten. Steuerlich wird immer der steuerbare Anteil an dem Zeitpunkt festgeschrieben, wenn Sie das Erste mal im Leben eine Rente erhalten. Also je früher desto besser. ;-) force
W*lfgangam 26.06.2012 | 20:41
Hallo Heinz Happel, nicht der steuerpflichtige Anteil der Rente (52 %) wird lebenslang festgeschrieben, sondern der steuerfreie Anteil von 48 % aus der ersten maßgebende Jahresrente als fester EUR-Freibetrag. In der Folge ist jede Rentenerhöhung - wie in diesem Jahr - zu 100 % steuerpflichtig, der steuerpflichtige Anteil steigt damit im Laufe der Jahre. Mehr Informationen finden Sie in dem Rente/Steuern-Merkblatt der Rentenversicherung hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Gruß w.
Schießl Konradam 27.06.2012 | 00:08
Die Anfrage reizt mich auch zu Stellung- nahme, erinnere mich noch an frühere Zeiten der Beschimpfung wegen meiner zahlreichen Ausrechnungen die ich ja als Nichtexperte aus Fachbroschüren ab- lesen konnte, jeder Andere natürlich auch. Der bei mir 2005 festgestellte Freibetrag von 50% taucht jährlich betragsmäßig in der Steuererklärung auf. Der jährlich verbleibende steuerpflichtige Betrag , gekürzt um die absetzbaren Be- träge, ergibt das zu versteuernde Einkommen. Nenne den seit Jahren gelten- den Betrag von 10,15% für Kranken/Pfle- geversicherung aus der Bruttorente für alle gesetzlich Versicherten bis zur Bemessungs- grenze, derzeit 3825 monatlich in Ost und West.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026