Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Steuerpflicht bei Betriebsrente?

von Anna20.03.2018 | 08:54
799 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bitte um Auskunft für eine Bekannte: Es ist derzeit überall zu lesen, Betriebsrenten müssen versteuert werden. Oft steht noch der Hinweis dabei, das sei so, wenn die Einzahlung nicht versteuert wurde. Diese Frau ist erwerbsunfähig seit 18 Jahren und bezieht eine gesetzliche Rente in HÖhe von 630 Euro netto plus eine Zusatzrente durch Tätigkeit im öffentlichen Dienst von 220 Euro netto.Sie bezieht zusätzlich Wohngeld. Es liegt ein Schwerbehindertenausweis mit GdB 100 sowie Pflegegrad 3 vor. Bisher ist sie davon ausgegangen, dass sie als Wohngeldbezieherin auf keinen Fall ihre Rente versteuern muss, da sie ja eindeutig unter der finanziellen Grenze liegt mit ihrem Jahreseinkommen,Rentenbeginn war im Jahr 2000. Aber stimmt das? Oder hätte sie die Betriebsrente die ganzen 18 Jahre versteuern müssen? Vielen Dank !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna,

da es sich hier um ein Forum der Rentenversicherung handelt, können wir steuerrechtliche Fragen leider nicht beantworten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Finanzverwaltungam 20.03.2018 | 09:53
Hallo Anna! Leider wird Ihnen die Rentenversicherung hier nicht wirklich helfen können, da Sie eine Frage stellen, deren Beantwortung in den Zuständigkeitsbereich der Finanzverwaltung fällt. Wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre Finanzverwaltung. MFG und einen schönen Tag noch! Ihre Finanzverwaltung
Kein Experteam 20.03.2018 | 12:10
Es gibt ein steuerfreies Existenzminimum / einen steuerlichen Freibetrag von € 8820 p.a. für Alleinstehende Die Berechnung dafür ist ganz einfach: Alle Einkünfte im Jahr abzüglich aller Vorsorgeaufwendungen (Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung etc.), Sonderausgaben (Spenden, Kirchensteuer) Außergewöhnliche Belastungen ( nicht ersetzte Krankheitskosten, etc.) Pauschbeträge für Behinderung ( z,B.bei 100 % € 1420 p.a.) Wenn man dann nach Abzug aller dieser Positionen über dem o.g. Existenzminimum liegt, wird man steuerpflichtig. Was ich eigentlich hier nicht annehme. Die konkrete Frage: Eine Betriebsrente an sich selbst ist nicht automatisch steuerpflichtig. Lediglich unter den genannten Voraussetzungen. Wie oben erwähnt bin ich kein Steuerexperte. Ihre Bekannte sollte sich deshalb trotzdem hier auf jeden Fall bei den entsprechenden Fachleuten erkundigen, z.B. Lohnsteuerhilfevereine, Sozialverbände o.ä.
Schiko-Schießl Konradam 20.03.2018 | 13:37
Hier gilt weiterhin, wie vor 2005 allgemein üblich, die Ertragsanteil Besteuerung. Maß gebend das Lebensalter bei Rentenbeginn, mit 65 Jahren 18%, mit 63 Jahren 20%, mit 60 Jahren 22%, usw. Für das Jahr 2018 sind es 9.000/18000 Existenzminimum. Die Abzüge Kranken-Pflegeversicherung erhöhen den Betrag von 9000 noch ent- sprechend. MfG.
Rechneram 20.03.2018 | 13:58
Hallo Anna, eine Überschlagsrechnung kommt zu diesem Ergebnis: Rente Euro 630,- netto Euro 700,- brutto Euro 700 x 12 Monate = Euro 8.400,- p.a. Rentenbeginn 2000 = Steuerpflichtiger Anteil 50 % Zu versteuernde Rente Euro 4.200,- p.a. Zusatzrente Euro 220,- netto Euro 240,- brutto Euro 240 x 12 Monate = Euro 2.880,- p.a. Zu versteuernde Rente Euro 2.880,- p.a. Wohngeld steuerfrei lt. Einkommensteuergesetz § 3 ff Berechnung Steuer-Einkommen: Rente Euro 4.200,- Zusatzrente Euro 2.880,- Summe Einkommen Euro 7.080,- ./. Steuerfreibetrag GdB 100 % Euro 1.420,- Zu versteuerndes Einkommen Euro 5.660,- Grundfreibetrag 2017 Euro 8.820,- Steuerlast Euro 0,00 Überschlagsrechnug = Richtwert. Alle Angaben ohne Gewähr
Schiko-Schießl Konradam 27.03.2018 | 15:21
Ergänzung. Bei Betriebsrenten ist dem früheren Arbeitgeber eine Steuerkarte -Steuerbescheinigung- vorzulegen. Dadurch wird automatisch im Rahmen der Steuerpflicht Steuer abgeführt, rückholbar, wenn das Existenzminimum noch rechnerische Freibeträge zulässt, mittels einer Steuererklärung. MFG.
Joschiam 27.03.2018 | 16:15
Nutzen Sie den Rentensteuerrechner: https://www.kapital-rechner.de/rentenbesteuerung/
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026