Meine Mutter bezieht seit 1995 die reguläre Altersrente und seit 2005 eine gekürzte Witwenrente. Sie hat keine weiteren Einkünfte.
Ab wann besteht die Steuerpflicht für Altersrenten? Muss sie eine Steuererklärung aufgrund der seit 2005 bezogenen Witwenrente eine Steuerklärung abgeben?
Fragen Sie einen Steuerberater.
Es gibt keine pauschale Einkommensgrenze, da niemand Steuerklasse und ggf Abzüge kennt. Die DRV zahlt Renten und besteuert sie nicht und kann daher keine Auskünfte zu privaten Steuerangelegenheiten geben.
Alternativ zum Steuerberater können Sie sich auch beim Finanzamt erkundigen ob eine Steuererklärung erforderlich ist.
Die DRV prüft und entscheidet das sicherlich nicht.
Hallo Sabine W.,
diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten, da sie von den individuellen Gegebenheiten des Einzelfalls abhängig sind.
Allgemeine Informationen zum Thema Rente und Steuern erhalten Sie aber zum Beispiel im Lexikon auf ihre-vorsorge.de unter https://www.ihre-vorsorge.de/service/lexikon/S/steuern-auf-renten.html und https://www.ihre-vorsorge.de/service/lexikon/A/alterseinkuenfte.html.. Darüber hinaus könnte auch folgender Artikel zum Thema „Altersvorsorge und Steuern: Abzüge bei der Rente“ für Sie interessant sein: https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/rentenbesteuerung.html..
Sehr umfangreiche Informationen zum Steuerrecht bei Rentenbezug finden Sie letztlich auch in der Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“, welche Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.html herunterladen können.
Für individuelle Fragen im Zusammenhang mit der Steuerpflicht bei Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sollten Sie sich direkt mit ihrem zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater in Verbindung setzen.