Guten Tag,
mir wurde im Jahr 2010 die volle befristete Erwerbsminderungsrente zugesprochen.
Somit ergab sich durch das Eintrittsjahr ein steuerpflichtiger Anteil von 60%.
Die EM-Rente wurde letztes Jahr erwartungsgemäß verlängert und wird aufgrund der Erkrankung wohl bis zur Altersrente weiterlaufen.
Meine Fragen hierzu sind:
1.) Bleibt mir der steuerpflichtige Anteil von 60% erhalten oder steigt dieser aufgrund der Weitergewährung im Jahr 2013 auf dann 66% an?
2.) Wie verhält es sich beim erreichen der Altersrente, bleibt mir der steuerpflichtige Anteil aus dem Eintritt der Erwerbsminderung erhalten oder wird der steuerpflichtige Anteil des Jahres beim Eintritt der Altersrente herangezogen?
Für Ihre Antworten bedanke ich mich schon einmal vorab.
Mit freundlichen Grüßen
P. Wirth