Hallo Alex U,
Arbeitseinkommen (z.B. aus Landwirtschaft, Gewerbebetrieb...) ist auf die Witwenrente Ihrer Mutter anrechenbar, wenn es nach dem Einkommensteuerrecht als Einkommen zu bewerten ist. Erzielt Ihre Mutter also keinen entsprechenden steuerrechtlichen Gewinn aus der Landwirtschaft/Gewerbebetrieb, gibt es mithin auch keine Anrechnung von Arbeitseinkommen mehr.
Vermögenseinkommen ist nach "altem" Recht nicht anrechenbar, d.h. wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor 1962 geboren ist (bzw. bei einem Tode vor 2002).