Hallo,
ab Juli 2015 bezog ich eine Teilerwerbsminderungsrente.
Ab März 2018 wurde mir dann die volle Erwerbsminderungsrente anerkannt.
Renteneinkünfte sind ja Steuerpflichtig und abhängig davon, in welchem Jahr die Rente begann.
Ist in meinem Falle das Jahr 2015 oder das Jahr 2018 für den Steuersatz massgebend ?
vielen Dank
PeterT