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Stichtag AAÜG

von Forscher16.06.2008 | 11:45
1379 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe die Forschungsabteilung unseres ve Produktionsbetriebes zum 30.06.90 geleitet. Könnte mir daraus ein Nachteil bei der nun wegen JEP anstehenden Überprüfung , ob tatsächlich AAÜG als Ingenieur zusteht, erwachsen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Forscher,

dem Beitrag von Michael1971 ist zuzustimmen. Ergänzend hierzu ist noch anzufügen, dass die Voraussetzungen auch noch am Stichtag 30.06.1990 vorgelegen haben müssen. Soweit dies gegeben ist, sollten Ihnen keine Nachteile entstehen.

1 Antworten

Michael1971am 16.06.2008 | 13:06
"Nachteile" könnten Ihnen nur entstehen, wenn Sie bislang zu Unrecht als AAÜG-Berechtigeter eingestuft wurden. Ihre Angaben reichen aber für eine nähere Auskunft nicht aus. Ich habe Ihnen im Folgenden mal die vom BSG geforderten Maßstäbe beigefügt: Ein derartiger - fiktiver - bundesrechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Zusage im Bereich der AVItech hängt gemäß § 1 der Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben vom 17. August 1950 ( GBl S 844) iVm § 1 Abs 1 Satz 1 und Abs 2 der 2. DB zur VO-AVItech vom 24. Mai 1951 (GBl S 487) von den folgenden Voraussetzungen ab (vgl hierzu BSG SozR 3-8570 § 1 Nr 2 S 14, Nr 5 S 33, Nr 6 S 40 f, Nr 7 S 60, Nr 8 S 74), nämlich von 1. der Berechtigung, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen (persönliche Voraussetzung) und 2. der Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit (sachliche Voraussetzung), und zwar 3. in einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens (§ 1 Abs 1 der 2. DB) oder in einem durch § 1 Abs 2 der 2. DB gleichgestellten Betrieb (betriebliche Voraussetzung). Punkt 2 verlangt dabei lediglich die Ausübung einer Ihrem Berufsbild entsprechenden Tätigkeit. Nicht Sie persönlich müssen also im Produktionsbereich beschäftig gewesen sein.
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