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Stichtagsregelung Intelligenzrente

von Egon08.11.2007 | 14:13
3356 Ansichten
14 Antworten

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Nach Arbeitsvertrag war ich bis 30.6.1990 in einem VEB-Betrieb (Bauwesen) beschäftigt. Dieser wurde ab Mai 1990 umstrukturiert und in mehrere GmbH's umgewandelt. Lohn erhielt ich ab Mai 1990 von der Nachfolgegesellschaft, (im Juni 1990 Gesellschaftsvertrag abgeschlossen; im August 1990 im Handelsregister eingetragen). Was ist für den Stichtag 30.6. maßgebend: der Arbeitsvertrag, der mir eine Zugehörigkeit in einem VEB bis 30.6.1990 bestätigt, oder das Gründungsdatum der GmbH, von der mir ab Mai 1990 Lohn überwiesen wurde?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 09.11.2007 | 10:10

In seinem Urteil vom 29.07.2004 (B 4 RA 12/04 R) führte das BSG aus, dass die betrieblichen Voraussetzungen am 30.06.1990 auch dann nicht erfüllt sind, wenn der volkseigene Produktionsbetrieb vor dem 30.06.1990 in eine GmbH umgewandelt wurde. Der Kläger war in einem VEB beschäftigt, dessen Rechtsfähigkeit am 13.06.1990 erlosch.

13 Antworten

Knut Rassmussenam 08.11.2007 | 14:37
Entscheidend ist allein die Eintragung Löschung im Register der volkseigenen Produktionsbetriebe.
Editam 08.11.2007 | 14:39
Ich will eine Editierfunktion... Zwischen Eintragung und Löschung gehört noch ein "bzw.".
dirkam 08.11.2007 | 16:31
Genauso sieht es aus.
dirkam 08.11.2007 | 16:55
Macht es Spaß, unter eingeführten Namen Bemekungen zu verteilen
copyrightam 08.11.2007 | 17:16
..........ist ihr name etwa urheberrechtlich geschützt ?
Cäsaream 08.11.2007 | 17:21
Ihrer aber AUCH NICHT Wie Sie es wollen!!
dirkam 08.11.2007 | 18:31
nee, ist nicht so und wäre überhaupt kein Problem. Der zweite dirk macht nur blöde Bemerkungen, Kindergarten
copyrightam 08.11.2007 | 17:36
.........autsch, das klingt ja fast wie eine drohung ! (der nickname "copyright" ist tatsächlich nicht geschützt !)
?am 08.11.2007 | 18:07
Was ist eine/ein "Bemekung"? Könnte es nicht sein, dass es mehrere Personen mit dem Namen "dirk" gibt?? Sie müssen Probleme haben...
?am 08.11.2007 | 18:37
Wie schrecklich!
Götz von Berlichingenam 08.11.2007 | 18:22
Immer Donnerstags : Dottele Stamtisch im Forum! Hoffentlich habt ihr auch Pampers an, bei dem Seich der hier gepostet wird. Saluti Götz v. B...
Rentenüberprüferam 08.11.2007 | 20:38
User Egon, sehen Sie die Sache mal von der positiven Seite. Bei korrekter Verfahrensweise hätte nach Umwandlung des VEB in eine GmbH auch der Arbeitsvertrag geändert werden müssen. Da er es nicht wurde, besteht wieder ein Grenzfall in der Ausdeutung. Wenn auch die Chancen damit durchzukommen nicht unbedingt hoch sind, ein Versuch ist es allemal wert.
hugoam 10.11.2007 | 18:34
Hallo, ich war bis 15.05.1990 - bis zur Gründung meines Konstruktionsbüros - in einem VEB (Ingenieurbüro zur Rationalisierung des Bauwesens des Bezirkes Frankfurt (Oder))als Dipl.-Ing. tätig. In welcher Form ergeben sich damit (offenbar) Nachteile für meine Rentenbezüge. Worin liegt - wenigstens stichpunktartig - die Begründung ? Herzlichen Dank und freundliche Grüße "Hugo"
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