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Zur Moderatoren-Antwort springenIn seinem Urteil vom 29.07.2004 (B 4 RA 12/04 R) führte das BSG aus, dass die betrieblichen Voraussetzungen am 30.06.1990 auch dann nicht erfüllt sind, wenn der volkseigene Produktionsbetrieb vor dem 30.06.1990 in eine GmbH umgewandelt wurde. Der Kläger war in einem VEB beschäftigt, dessen Rechtsfähigkeit am 13.06.1990 erlosch.
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