Guten Tag Sascha,
eine pauschale Antwort kann es auf Ihre Frage nicht geben. Beim Antrag auf Weiterzahlung einer befristeten Rente wird individuell für jeden Rentenbezieher der Gesundheitszustand vom sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung wieder neu angeschaut. Das gelingt für die Ärzte der Rentenversicherung natürlich am besten, wenn für die Zeit seit der letzten Rentenbewilligung möglichst aussagekräftige medizinsche Befunde vorliegen. Sie selbst haben aber auch im Antragsformular sowie im Selbstauskunftsbogen die Möglichkeit, Ihre aktuelle gesundheitliche Situation (und eine Stagnation bzw. ggf. eingetretene Verschlechterung) zu schildern. Wichtig ist, dass Sie die einschlägigen behandelnden Ärzte bennen. Sofern die vorliegenden medizinischen Unterlagen nicht ausreichen, können dort von der Rentenversicherung direkt aktuelle Befundberichte eingeholt werden. Eine erneute Begutachtung im Rahmen des Weitergewährungsantragsa ist eher selten.
Herzliche Grüße und einen guten Sonntag!