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Experten-Antwort

Stipendium in der DDR

von Lieselotte16.08.2011 | 19:17
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8 Antworten

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Hallo, meine Frage: von 1980 bis Mitte 1983 habe ich während eines Fachschulstudiums ein Stipendium erhalten, im Sozialversicherungsausweis sind die Zeiten nachgewiesen sowie der Bezug von Stipendium, allerdings kein Betrag, sondern ein Stempel "Stipendium". Wie wird dann heute die Rente berechnet für diesen Zeitraum.Danke schon mal für Antworten. Lieselotte

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Diese Studienzeit wird als Anrechnungszeit vorgemerkt, das zusätzliche Stipendium spielt rentenrechtlich keine Rolle.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ein Lehrling erhält Lehrlingslohn! Davon werden Beiträge gezahlt, vom Stipendium nicht!

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Dann wurde diese Ausbildung entweder neben einer anderen Tätigkeit oder in Abendschule gemacht. Fragen Sie bitte direkt Ihren Sachbearbeiter von der DRV.

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5 Antworten

Elisabetham 16.08.2011 | 21:47
Ein Stipendium hat keine Auswirkung auf die Rentenhöhe.
Lieselotteam 17.08.2011 | 21:11
Danke für die Antworten. Bei mir war dieses Fachschulstudium meine erste Berufsausbildung zur Kinderkrankenschwester. Diese Ausbildung fand an der Humboldt-Uni statt. Es iwar kein Hochschulstudium, dass ein zusätzliches Stipendium eingebracht hat. Ein Autolackierer hat als Lehrling in erster Berufsausbildung im Soz.-vers.-ausweis doch auch sein Lehrlingsentgelt stehen. Mir ist dass noch nicht so richtig klar. Bitte noch mal antworten. Liese
Elisabetham 17.08.2011 | 21:39
Krankenschwester war in der damaligen DDR eine Fachschulausbildung und da gab es ein Stipendium. Ich habe eine kirchliche Fachschulausbildung, die durch den Einigungsvertrag sogar als Fachhochschulausbildung anerkannt wurde. Die Kirche musste sogar Sozialbeiträge zahlen. In meinem Rentenverlauf ist meine Ausbildung eine Fachschulausbildung. Die Rentenversicherung interessiert sich nicht für den Einigungsvertrag. Ich weiß allerdings auch nicht, ob die Anerkennung als Fachhochschulausbildung an meiner Rente etwas ändern würde.
Lieselotteam 18.08.2011 | 09:57
Hallo. Wusste ich nicht, dass bei Stipendien nix abgeführt wird. aber noch eine frage: warum kann diese Fachschulzeit nicht als Anrechnungszeit vorgemerkt werden? Die Begründung lautet-...weil die Ausbildung Zeit und Arbeitskraft nicht überwiegend in Anspruch genommen hat- Ich denke, wenn Ausbildung mind. 20 h wöchentl. oder mind. 600 Unterrichtsst. monatl. beträgt, wird angerechnet. Die jeweiligen Bearbeiter müssten also der Auffassung sein, dass in der DDR so eine Ausbildung im Wochenendkurs absolviert wird? Anders kann ich mir die Begründung nicht erklären. Oder welche Bedeutung kann sie noch haben? Liese
Lieselotteam 18.08.2011 | 10:26
Danke für Ihre Antwort. Kürzlich war ich bei einem Mitarbeiter zur Kontenklärung, da war auch alles klar, aber nun kam der Bescheid mit diesen Auskünften. Selbstverständlich werde ich mich nochmals um ein klärendes Gespräch bemühen. Mir ist diese Begründung unverständlich, eine andere Tätigkeit wäre im Ausweis aufgeführt und über Abendschule Krankenschwester zu absolvieren, ist bestimmt auch nicht in den alten Bundesländern möglich. (70ger Jahre) Aber gut, es wird sich aufklären, trotzdem hat mir Ihre Antwort geholfen.
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