Hallo Tim,
Forschungsstipendien sind regelmäßig nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei und stellen damit nach deutschem Sozialversicherungsrecht (welches hier grundsätzlich aufgrund des Territorialitätsprinzips Anwendung findet) kein zur Versicherungs- und Beitragspflicht führendes Arbeitsentgelt dar. In Deutschland wären damit aufgrund des Forschungsstipendiums keine Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen.
Ob es in Ihrem Herkunftsland hierzu noch besondere Regelungen gibt, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich direkt mit den entsprechenden Trägern in Ihrem Heimatland in Verbindung setzen.