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Stipendium

von Tim28.01.2009 | 09:18
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Als ausländischer Postdoc besteht für mich die Möglichkeit ein Forschungsstipendium einer Universität in Deutschland zu erhalten. Während der Durchführung des Forschungsprojektes werden Sach- und Reisekosten sowie ein "Vergütung/Unterstützung zum Lebensunterhalt" gewährt. Wird das Stipendium für die deutsche oder ausländische Sozialversicherung herangezogen? Müssen Beiträge gezahlt werden? Erwerbe ich in Deutschland dann Ansprüche (Rente,Krankenversicherung,Arbeitslosenversicherung)? Vielen Dank.

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Tim,

Forschungsstipendien sind regelmäßig nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei und stellen damit nach deutschem Sozialversicherungsrecht (welches hier grundsätzlich aufgrund des Territorialitätsprinzips Anwendung findet) kein zur Versicherungs- und Beitragspflicht führendes Arbeitsentgelt dar. In Deutschland wären damit aufgrund des Forschungsstipendiums keine Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen.

Ob es in Ihrem Herkunftsland hierzu noch besondere Regelungen gibt, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich direkt mit den entsprechenden Trägern in Ihrem Heimatland in Verbindung setzen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Eine solche 2-Jahresregelung ist mir nicht bekannt. Dies würde bedeuten, dass nach diesem Zeitraum die Steuerfreiheit entfallen bzw. die Zahlungen ihre Rechtsnatur als Stipendium verlieren müssten, damit das "Stipendium" dann als Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinn herangezogen werden kann. § 3 Nr. 44 EStG enthält aber keine derartige Einschränkung. Fraglich wäre daher nur, ob die in § 3 Nr. 44 EStG genannten Voraussetzungen ab einem gewissen Zeitpunkt möglicherweise nicht mehr vorliegen. Dies kann ich aber von hier aus nicht beurteilen. Diese Frage sollten Sie daher mit Ihrer das Stipendium zahlenden Stelle und/oder dem zuständigen Finanzamt klären.

Den Text von § 3 EStG finden Sie übrigens hier: http://bundesrecht.juris.de/estg/__3.html

1 Antworten

Timam 28.01.2009 | 10:31
Vielen Dank. Muss ich bei dem Forschungsstipendium noch auf die Dauer achten? Kann es sein, dass nach ggf. 2 Jahren doch die deutsche Sozialversicherung (Rentenversicherung) für mich greift. Habe sowas mal gehört oder stimmt die Aussage nicht?
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