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Experten-Antwort

Störfall ATZ

von Maria Meyer03.08.2014 | 16:24
1100 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Jahrgang 1954, mache Altersteilzeit halbes Brutto-halbe Zeit bis 2019. Wenn mir gekündigt wird und ich ALG 1 bekomme, von welchem Brutto wird das berechnet, 50% oder rückabgewickelt und 100 %? Bekomme immer andere Antworten. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maria Meyer,

leider können wir im Rahmen dieses Forums keine Antworten zum Recht der Arbeitsförderung geben. Zwar hat Ihnen User „W*lfgang“ aus meiner Sicht bereits zutreffende Hinweise zum Thema gegeben - letztlich kann ich Sie mit Ihrer Frage jedoch nur direkt an Ihre zuständige Arbeitsagentur verweisen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Kim M.am 03.08.2014 | 18:54
Sie haben doch einen ATZ- Vertrag bis 19, warum sollen Sie gekündigt werden.
W*lfgangam 04.08.2014 | 06:58
Hallo Maria Meyer, Zitat: "Arbeitslosengeld Wird die Altersteilzeit z. B. wegen Insolvenz des Unternehmens vor Eintritt in die Altersrente beendet und liegen die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld vor, wird dieses nach dem Arbeitsentgelt bemessen, das erzielt worden wäre, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit nicht im Rahmen von Altersteilzeit vermindert hätte. Diese Sonderregelung greift jedoch dann nicht mehr, wenn der Arbeitnehmer eine (verminderte) Altersrente beziehen könnte (§ 10 Abs. 1 ATG)" http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/alter… aber auch das "Kündigung während der Altersteilzeit: Eine Kündigung während der Arbeitsphase wird wie die Kündigung von Vollzeitbeschäftigten behandelt In der Freistellungsphase ist eine Kündigung nicht möglich, da eine Arbeitspflicht nicht mehr besteht" http://www.arbeitsratgeber.com/altersteilzeit/ Via Google "altersteilzeit insolvenz arbeitslosengeld arbeitsagentur" finden Sie weitere Treffer. Die 'richtige' Antwort kann Ihnen nur die Arbeitsagentur geben. Gruß w.
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