Guten Tag, liebe Experten!
Ich bezog seit 2006 eine jeweils auf 2 Jahre befristete EU-Rente, die Mitte 2013 in eine dauerhafte EU-Rente umgewandelt wurde.
Mein Arbeitgeber (öffentl. Dienst) beendete anschl. das Beschäftigungsverhältnis und zahlte mir kurz darauf einen Einmalbetrag aus, der sich aus Urlaubsgeldanspruch der beiden letzten Jahre und in Entgeld umgewandeltem Arbeitszeitausgleich zusammensetzt.
Auf der AG-Bescheinigung ist ca 1/3 des Steuerbruttos als RV-Brutto-Störfall ausgewiesen.
Die RV teilt mir nun mit, dass sie beabsichtige, die Hälfte der EU-Rente des Monats zurückzufordern, in dem ich die Einmalzahlung meines AG´s erhielt (Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze von 450 EUR).
Frage:
ist die Rechtslage tatsächl. eindeutig, dass die Einmalzahlung nur auf den 1 Monat des Zahlungseingangs zu beziehen ist? (bei Festlegung auf 1 Jahr = 12 x 450 EUR läge keine Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze vor)
Es fällt mir schwer dieses zu akzeptieren, da doch etwa im Steuerrecht sich Freibeträge auf Verdienstgrenzen pro Jahr beziehen.
Danke sehr für Antwort!