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Experten-Antwort

Stornierung Meldung an Rentenversicherung

von Tony20.12.2019 | 11:22
1132 Ansichten
3 Antworten

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Ich beziehe seit November 2018 Krankengeld, da sich an meiner Arbeitsunfähigkeit vorläufig nichts ändert habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.Die Krankenkasse hat nun die Meldung an die Rentenversicherung vom 1.1.2019 - 30.11.2019 storniert. Auf meine telefonische Nachfrage wurde mir von meiner Krankenkasse mitgeteilt, dass dieser Vorgang von der Rentenversicherung ausgelöst wurde, nähere Informationen konnte man nicht geben. Was bedeutet dies in der Praxis?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tony,

der Rentenversicherungsträger veranlasst die Krankenkasse nicht zur Stornierung einer Meldung über den Krankengeldbezug.

Bitte wenden Sie sich erneut an Ihre Krankenkasse und lassen sich explizit erläutern, welche Gründe der Stornierung zugrunde liegen.

Sollte unabhängig davon eine Erwerbsminderungsrente mit einem rückwirkenden Rentenbeginn festgestellt werden, so rechnet die Krankenkasse den Krankengeldbezug mit der entstehenden Rentennachzahlung direkt mit dem Rentenversicherungsträger ab.

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2 Antworten

Rentenschmiedam 20.12.2019 | 12:28
Hallo, dies ist kein normaler Vorgang. Eine Stornierung von Beitragsmeldungen wird während des Antragsverfahrens nicht von der Krankenkasse gefordert. Aufklärung kann Ihnen nur eine Anfrage in der Sachbearbeitung des RV-Trägers bringen. Mit besten Grüßen
Rudiam 20.12.2019 | 12:49
Nein!!! Die Sachbearbeitung des RV-Trägers kann hier gar keine Aufklärung bringen. Selbst wenn rückwirkend eine EM-Rente gezahlt werden, darf die Krankenkasse selbst die Beiträge an die RV nicht stornieren, welche für den Zeitraum des Erstattungsanspruchs entrichtet werden.
Deutsche Rentenversicherung
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