Hallo Tony,
der Rentenversicherungsträger veranlasst die Krankenkasse nicht zur Stornierung einer Meldung über den Krankengeldbezug.
Bitte wenden Sie sich erneut an Ihre Krankenkasse und lassen sich explizit erläutern, welche Gründe der Stornierung zugrunde liegen.
Sollte unabhängig davon eine Erwerbsminderungsrente mit einem rückwirkenden Rentenbeginn festgestellt werden, so rechnet die Krankenkasse den Krankengeldbezug mit der entstehenden Rentennachzahlung direkt mit dem Rentenversicherungsträger ab.