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Streichung der Egp der Zurechnungszeit

von heinz11.01.2010 | 13:54
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Ich bin seit 03.2003 Erwerbsminderungsrentner 1/2 und habe beider Rentenberechnung 2003 71 Mo. Zurechnungszeit und 7.9946 P. gutgeschrieben bekommen. Da ich weiterhin Arbeiten musste habe ich auch weiter in die RV einbezahlt. Da ich 2009 60 Ja. wurde, habe ich meine Rente für Schwerbeschädigte neu berechnen lassen, wo mir die Zurechnungszeiten nicht mehr berechnet werden. Durch den verminderten Hinzuverdienst habe ich weniger Punkte und daduch jetzt trotz einzahlung in die Rentenkasse weniger Rente. Ist das rechtens?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Erst für Zeiten nach Ende der Zurechnungszeit wirken sich die Verdienste bei einer späteren Altersrente voll aus. Davor sollte es tatsächlich so sein, wie von "Wolfgang" und "Pübbe" beschrieben. Da aber mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte, für den Fall, dass sich die Altersrente nahtlos an die teilweise Erwerbsminderungsrente anschließt oder aber innerhalb eines Zeitraumes von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezuges dieser Rente beginnt, zugrunde gelegt werden, sollte die Altersrente nicht "weniger" sein. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik Themen/Gesetzliche Rente/Hinterbliebenenrente. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

2 Antworten

Wolfgangam 11.01.2010 | 21:04
Hallo heinz, > habe ich meine Rente für Schwerbeschädigte neu berechnen lassen, wo mir die Zurechnungszeiten nicht mehr berechnet werden. ja, das ist rechtens. Die Zurechnungszeit (ZZ) erhalten Sie nur BIS zum Hochrechnungsdatum Alter 60. Bei einer Altersrente sind Sie mind. 60, da kann nichts mehr hinzugerechnet werden. DAFÜR erhalten Sie dann die Zeit des Rentenbezugs, die mit der ZZ zusammenfällt, als bewertete Zeit angerechnet (mit, vereinfacht gesagt, gleichen Werten, wie für die ZZ). Haben Sie in der ZZ, bzw. der Rentenbezugszeit versicherungspflichtige Einkünfte erzielt, findet ein Vergleich der Werte (Punkte) statt. Es kommt eher selten vor, dass die zulässigen Hinzuverdienste auch bei halber EM-Rente die Werte/Punkte für die ZZ/Rentenbezugszeit überschreiten ...Sie so mit nicht 'mehr erarbeitet' haben, als Ihnen schon bis zum Beginn der Altersrente pauschal bei der EM-Rente zugeschlagen wurde. Damit entsteht Ihnen kein Nachteil - als wenn die kleineren Verdienste für die AR maßgebend wären und die 'hoch' bewertete ZZ aus der Rentenberechnung für die AR einfach rausfällt. Gruß w. ...ließt sich vielleicht etwas umständlich ;-) In dem Fall zur besseren Erklärung vor Ort bitte noch mal nachfragen, die KollegInnen können Ihnen das auf dem Papier beispielhaft erklären.
Pübbeam 12.01.2010 | 08:31
Darum bringt ein Zuverdienst mit Rentenbeiträgen während einer EM-Rente - meistens ! -keine Steigerung der späteren Altersrente. Das denken zwar die meisten Leute, dem ist aber keinesfalls so oder nur in ganz wenigen Fällen. Vorher informieren und druchrechnen lassen ist darum angesagt und nicht hinterher darüber beschweren, das es eben so ist.
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