Erst für Zeiten nach Ende der Zurechnungszeit wirken sich die Verdienste bei einer späteren Altersrente voll aus. Davor sollte es tatsächlich so sein, wie von "Wolfgang" und "Pübbe" beschrieben. Da aber mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte, für den Fall, dass sich die Altersrente nahtlos an die teilweise Erwerbsminderungsrente anschließt oder aber innerhalb eines Zeitraumes von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezuges dieser Rente beginnt, zugrunde gelegt werden, sollte die Altersrente nicht "weniger" sein. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik Themen/Gesetzliche Rente/Hinterbliebenenrente. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.