Hallo "Michael",
grundsätzlich tritt Versicherungspflicht für eine Vielzahl von selbständig Tätigen ein.
In dem Antrag auf Kontenklärung sollten Sie unter Ziffer 3.1 Ihre selbständige Tätigkeit aufführen. Der zuständige Versicherungsträger wird dann eine eventuelle Versicherungspflicht prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung