Hallo Marcy,
zu den Punkten 1 - 4 kann man pauschal keine Aussage treffen, denn ob Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit im der RV/KV/PV + AV vorliegt ist von diversen Punkten abhängig, siehe mal in den folgenden Link:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
zu Pkt. 5: Wenn es Dir vorrangig um den Erwerb von Pflichtbeitragszeiten und Entgeltpunkten für die RV geht, natürlich die Versicherungspflicht mit hohen Verdienst.
Willst Du aber lieber ein hohes Nettoeinkommen ohne Abzug von SV-Beiträgen und möglichst noch ohne Steuern, müsste der "Werkvertrag"/ oder wie ihr ihn bezeichnet, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (s. Link) abgeschlossen werden und die Einzugsstelle (deine KK) muss das ganze noch abnicken.
Noch einen schönen Abend